Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz

Das Bild zeigt ein Klassenzimmer mit zwei Studentin und zwei Studenten. Alle heben die Hand. Vor ihnen liegen dicke Bücher und sie sitzen vor Maschinen, an denen bunte Kabel hängen.
Aktualisiert 06.09.2023

Kann ich in Deutschland eine Ausbildung machen?

Eine in Deutschland absolvierte Berufsausbildung bietet viele Chancen. Es ist aber oft nicht einfach, aus dem Ausland einen Ausbildungsplatz in Deutschland zu finden. Darum gibt es das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Ausbildungsplatz nach §17 Aufenthaltsgesetz. Damit können Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und dann vor Ort nach einem passenden Ausbildungsplatz suchen. Hier erfahren Sie welche Voraussetzungen Sie für das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis für die Ausbidlungsplatzsuche erfüllen müssen.

Was muss ich wissen?

Kann ich ein Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz bekommen?

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Ausbildungsplatz beantragen, wenn Sie einen Schulabschluss haben, mit dem Sie in Ihrem Heimatland studieren dürfen. Außerdem dürfen Sie nicht älter als 25 Jahre sein.

Wo beantrage ich das Visum?

Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrer Heimat oder einem Nachbarland ein Visum beantragen. 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mehrere Monate dauern kann.

Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort und beantragen dort eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche.

Ob Sie ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf auswaertiges-amt.de. finden Sie eine Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.

Welche Unterlagen brauche ich für das Visum / die Aufenthaltserlaubnis?

In unserem Kapitel "Nationales Visum" finden Sie eine Liste aller Unterlagen, die alle Drittstaatsangehörigen für ein Nationales Visum benötigen.

Für ein Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz brauchen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Eine Hochschulzugangsberechtigung. Das ist ein Schulabschluss, der es Ihnen erlaubt, ein Studium in dem Land zu beginnen, in dem Sie den Schulabschluss gemacht haben.
  • Einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse. Sie brauchen mindestens B2.
  • Einen Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt während der Suche nach einem Ausbildungsplatz durch eigene Mittel gesichert ist.
Was passiert nach der Einreise?

Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel auch eine polizeiliche Anmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Die Behörden überprüfen Ihre Papiere und entscheiden daraufhin, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Ausbildungsplatz gilt für sechs Monate. In dieser Zeit können Sie nach einem passenden Ausbildungsplatz suchen. Während dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten. Sobald Sie einen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen. Das können Sie bei der Ausländerbehörde vor Ort machen. Erst mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie Ihre Ausbildung beginnen.

Was passiert, wenn ich keinen Ausbildungsplatz finde?

Wenn es Ihnen nicht gelingt innerhalb der sechs Monate einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen Sie wieder ausreisen. Nach sechs Monaten in Ihrem Heimatland können Sie dann erneut ein Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz in der deutschen Botschaft beantragen.

Wichtig

Mehr zum Thema Ausbildung finden Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Arbeitssuche finden Sie in unserem Kapitel "Arbeitssuche und Bewerbung".

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