LGBTQIA+

Aktualisiert 09.10.2023

Welche Rechte habe ich?

In Deutschland darf jeder Mensch seine sexuelle Identität und Geschlechts-Identität frei ausleben. Das Gesetz beschützt lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle und alle anderen queeren Menschen. Dennoch gibt es noch immer Anfeindungen und Diskriminierungen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und was Sie gegen Diskriminierung tun können.

Was muss ich wissen?

Was bedeutet LGBT oder LGBTQIA+?

LGBT oder LGBTQIA+ sind englische Abkürzungen. Im Deutschen wird manchmal die Abkürzung LSBTTIQ (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer) verwendet. Lesben sind Frauen, die Frauen lieben. Schwule sind Männer, die Männer lieben. Bisexuelle verlieben sich in beide Geschlechter. Transgender sind Frauen, die in einem Männerkörper geboren sind, oder Männer, die in einem Frauenkörper geboren sind. Transsexuelle fühlen sich ebenfalls im falschen Körper geboren und verändern ihren Körper mit Hilfe von Hormonen und Operationen. Intersexuelle haben männliche und weibliche Geschlechtsteile. Und asexuelle Menschen haben wenig bis kein Interesse an sexuellen Handlungen. Das + in LGBTQIA+ verdeutlicht, dass es noch mehr sexuelle Identitäten oder Geschlechts-Identitäten gibt. Queer steht für alle Menschen, die von den traditionellen Geschlechterrollen und Partner*innenmodellen abweichen.

Ist Homosexualität in Deutschland strafbar?

Nein. In Deutschland darf jede*r jede*n lieben. Ihre sexuelle Identität oder Geschlechts-Identität werden vom Staat akzeptiert und respektiert. Sie dürfen als Mann einen Mann lieben, als Frau eine Frau lieben, als Mann wie eine Frau leben oder umgekehrt und genau so sein, wie Sie sind.

Das war allerdings nicht immer so. Homosexualität war über viele Jahrhunderte lang in Deutschland verboten und LGBTQIA+ wurden strafrechtlich verfolgt. Endgültig abgeschafft wurde dieses Verbot erst 1994, wobei das entsprechende Gesetz (§175 Strafgesetzbuch) auch vorher schon kaum mehr angewandt wurde.

Was kann ich gegen Diskriminierung tun?

Laut Studien werden LGBTQIA+ vom Großteil der Bevölkerung in Deutschland akzeptiert. Dennoch erleben viele LGBTQIA+ Anfeindungen und Diskriminierung, wenn Sie sich als LGBTQIA+ „outen“. Gegen diese Anfeindungen und Diskriminierungen können Sie aber rechtlich vorgehen. Wenn Sie jemand aufgrund Ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität beleidigt oder diskriminiert, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.

Es gibt ein Gesetz, das alle Menschen in Deutschland schützt, die wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Behinderung, ihres Alters oder wegen ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität diskriminiert werden (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Wenn Sie bei der Arbeitssuche, auf Ihrem Arbeitsplatz oder bei einem Restaurant- oder Clubbesuch, beim Einkaufen, auf der Bank oder bei der Wohnungssuche wegen Ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität schlecht behandelt oder benachteiligt werden, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Antidiskriminierungsstelle prüft, ob Sie z.B. gerichtlich gegen die andere Person vorgehen können und berät Sie über Ihre Möglichkeiten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Kapitel "Diskriminierung".

Sie erreichen die Antidiskriminierungsstelle am Montag zwischen 13 -15 Uhr und am Mittwoch und Freitag zwischen 9 -12 Uhr unter der Telefonnummer 030-185551855 oder unter der Email beratung@ads.bund.de. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen Deutsch, Englisch und Arabisch. Sie können mit Hilfe der Beratungsstellensuche auch nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie verbal, körperlich oder sexuell angegriffen werden, können Sie jederzeit die Polizei unter der Nummer 110 anrufen.

 

Dürfen homosexuelle Paare heiraten?

Ja. Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Das heißt, dass Sie als Mann einen anderen Mann und als Frau eine andere Frau heiraten dürfen. Davor war es nur möglich eine sogenannte „Lebenspartnerschaft“ einzugehen. „Eine Lebenspartnerschaft“ war der Ehe rechtlich fast gleichgestellt. Seit dem 1. Oktober 2017 können Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das müssen Sie beim für Sie zuständigen Standesamt tun. Mehr dazu erfahren Sie auf Deutsch auf lsvd.de. Mehr zum Thema Heiraten erfahren Sie in unserem Kapitel „Heirat“.

Welche Rechte haben Transgender und Intersexuelle?

Wenn Sie sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, dem Sie bei der Geburt zugeschrieben wurden, haben Sie in Deutschland das Recht, Ihre Dokumente ändern zu lassen und Ihren Körper zu verändern. Sie können eine Geschlechtsangleichung von Mann zur Frau oder von Frau zu Mann machen. Der medizinische Vorgang – hormonelle Behandlung und manchmal Operationen – dauert normalerweise mehrere Monate. Seit 2011 können Sie Ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten ändern lassen, ohne vorher eine Angleichung gemacht zu haben oder eine zu planen.

In vielen Ländern wird Kindern ohne eindeutige weibliche oder männliche Geschlechtsmerkmale trotzdem nach der Geburt ein Geschlecht zugeschrieben. Seit 2013 müssen Eltern ihren Kindern in der Geburtsurkunde kein Geschlecht mehr zuschreiben.

Wo finde ich Beratung & Unterstützung?

Es gibt in Deutschland viele Beratungsstellen für LGBTQIA+. Sie helfen und unterstützen Sie bei allen möglichen Fragen in den Bereichen Liebe, Sex, Krankheiten, Diskriminierung, Coming-Out, etc. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie z.B. auf der Website des VLSP. Außerdem können Sie sich von den Mitarbeiter*innen von GLADT e.V. auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Farsi, und Kurdisch Sorani unter der Telefonnummer 0152-11859839 oder der Emailadresse info@gladt.de beraten lassen. Es kann auch eine Beratung in einer anderen Sprache organisiert werden. Beratungsstellen speziell für geflüchtete LGBTQIA+ finden Sie auf der Website von queer-refugees.de

Wenn Sie unter 27 Jahren sind, können Sie sich außerdem auch an die Mitarbeiter*innen von comingout.de wenden. Sie sind auf Deutsch und Englisch unter der Telefonnummer 030-67122671 oder der Email help@comingout.de zu erreichen.

Sie können außerdem auch Mitglied im Lesben- und Schwulenverband (LSVD) werden. Der LSVD setzt sich für die Rechte von LGBTQIA+ ein.

Wo kann ich andere LGBTQIA+ treffen?

In größeren Städten gibt es Bars, Clubs und andere Treffs für LGBTQIA+. Unter inqueery.de finden Sie Orte, an denen sich andere LGBTQIA+ in Ihrer Stadt treffen. Außerdem bieten viele Beratungsstellen offene Treffs und Freizeitaktivitäten für LGBTQIA+ an. Adressen von Beratungsstellen finden Sie im Abschnitt "Wo finde ich Beratung & Unterstützung?".  Mindestens einmal im Jahr finden in vielen größeren Städten außerdem sogenannte Gay Prides oder Christopher-Street-Days (CSD) statt, bei denen sich zahlreiche LGBTQIA+ und ihre Unterstützer*innen zu einem Straßenfest versammeln. Die aktuellen Termine für ganz Deutschland finden Sie auf queer.de.

Wichtig

Holen Sie sich unbedingt Unterstützung, wenn Sie diskriminiert oder angefeindet werden. Das Gesetz in Deutschland steht auf Ihrer Seite und wird Sie gegen Diskriminierung, Anfeindungen und Gewalt schützen. Wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle oder eine Beratungsstelle für LGBTQIA+, wenn Sie Hilfe brauchen.

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