Афганистан

Afghanistan Info
Обновлено 22.01.2024

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Situation in Afghanistan auf فارسی/دری,  پښتو

Ausführliche Informationen:

Wenn Sie nach 2013 direkt für eine deutsche Behörde oder das deutsche Militär gearbeitet haben, gelten Sie als Ortskraft. Das gilt in der Regel auch für Mitarbeiter*innen des GIZ, der KfW, PCP, aber auch für Mitarbeiter*innen von deutschen politischen Stiftungen und deutschen Entwicklungshilfeorganisationen. Hier erfahren Sie, wo Sie sich melden können und wie es nun weitergeht.

Leider gibt es aktuell auf viele Fragen keine Antworten. Alle Informationen, die wir aktuell haben, finden Sie auf dieser Seite. Sobald es neue Informationen gibt, aktualisieren wir die Seite. Alle Updates unterstreichen wir, damit Sie sofort sehen, wo es etwas Neues gibt.

Alle Informationen sind ohne Gewähr. Die Lage kann sich jederzeit ändern.

Bitte beachten Sie: Handbook Germany hat leider keinen Einfluss darauf, wer nach Deutschland ausreisen darf. Bitte schicken Sie uns keine Dokumente, persönliche Informationen oder Unterlagen. Senden Sie Ihre Dokumente und Daten nur an Ihre früheren Arbeitgeber bzw. die unten angegebenen E-Mail-Adressen. Nur dort kann Ihnen geholfen werden. Alle anderen Wege sind zudem nicht datensicher.

 

Achtung! Uns erreichen viele Meldungen über Webseiten und Personen, die angebliche Visa für Deutschland verkaufen. Das sind Betrüger. Sie nutzen die aktuelle Situation und die Verzweiflung der Menschen aus. Fallen Sie nicht darauf herein. Sie werden nur Ihr Geld verlieren, aber kein Visum bekommen. Ein Visum für Deutschland kann man nicht kaufen. Visa werden nur an Personen vergeben, die die von der deutschen Regierung genannten Voraussetzungen für ein Visum erfüllen. Ob Sie eine Chance auf ein Visum haben, erfahren Sie unten im Text.

Wichtig: Löschen Sie für Sie gefährliche Posts in Ihren sozialen Netzwerken, z.B. Fotos, die Sie mit der Bundeswehr zeigen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Farsi auf chayn.gitbook.io.

Wichtige Informationen für Ortskräfte

Ich habe eine Aufnahmezusage und einen gültigen Pass, aber kein Visum.

Aktuell gibt es keine Linienflüge aus Afghanistan. Ortskräfte, die für eine deutsche Behörde (z.B. das Entwicklungsministerium) oder das deutsche Militär oder die deutsche Polizei gearbeitet haben, sollten sich bei ihrem früheren Arbeitgeber melden.

Falls Sie keine E-Mail-Adresse Ihres Arbeitgebers haben, finden Sie hier E-Mail-Adressen großer Arbeitgeber:

Sie können auch das Formular des "Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte" ausfüllen. Das Patenschaftsnetzwerk versucht dann, Ihnen zu helfen. Bitte beachten Sie: Das Patenschaftsnetzwerk ist nicht Teil der Regierung. Sie können nicht darüber entscheiden, wer nach Deutschland kommen darf. Die Mitarbeiter*innen arbeiten ehrenamtlich.

Auf dem Weg zur Grenze sind Sie auf sich allein gestellt. Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Grenze sicher erreichen können. Es gibt aktuell auch keine Garantie, dass Sie die Grenze passieren dürfen. Informationen zur Situation an der Grenze nach Pakistan finden Sie auf auf der Webseite von Kabul Luftbrücke.  Bitte beachten Sie: Eine Tazkira reicht für den Grenzübertritt nach Pakistan nicht aus. Sie benötigen einen gültigen Pass und ein gültiges Visum. Ausnahme: Bei Kindern unter 8 Jahren genügt die E-Tazkira.

In Ausnahmefällen können Sie bei der Ausreise unterstützt werden. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Ich brauche Hilfe bei der Ausreise“.

Wenn Sie in einem Nachbarland angekommen sind, können Sie sich an die deutsche Botschaft dort wenden. Diese wird Sie dann bei der Weiterreise nach Deutschland unterstützen. Die Kontaktdaten der deutschen Botschaft in Ihrer Nähe finden Sie auf auswaertiges-amt.de. Falls Sie Schwierigkeiten haben, einen Termin bei der deutschen Botschaft zu bekommen, können Sie sich an die GIZ wenden. Sie erreichen die GIZ unter der E-Mail-Adresse: AFG-GC-staff-support@giz.de.

Ich habe ein Visum oder eine Aufnahmezusage für mich, aber nicht für meine Familie. Was tun?

Wenn Sie ein Visum oder eine Aufnahmezusage als Ortskraft oder gefährdete Person bekommen haben, dürfen Sie in der Regel Ihre Kernfamilie mitnehmen. Das sind Ihr*e Ehepartner/Ehepartnerin und minderjährige Kinder, sowie in Ausnahmefällen Ihre ledigen Kinder über 18 Jahre. Laut unseren Informationen passiert es allerdings, dass Ortskräfte und gefährdete Personen nur für sich oder nur für einen Teil ihrer Kernfamilie ein Visum oder eine Aufnahmezusage erhalten. Wenn das auf Sie zutrifft, sollten Sie beim Auswärtigen Amt um eine Erweiterung der Aufnahmezusage für alle Mitglieder Ihrer Kernfamilie bitten. Nennen Sie dabei unbedingt alle Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Passnummern und ihr Verwandtschaftsverhältnis.

Schreiben Sie an Ihren Arbeitgeber sowie an die E-Mail-Adresse, die Ihnen Ihre Aufnahmezusage geschickt hat. Wenn das nicht möglich ist, versuchen Sie es bei folgender E-Mail-Adresse:

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Familienmitglieder außerhalb Ihrer Kernfamilie, also z.B. volljährige Geschwister oder Ihre Eltern mit nach Deutschland bringen möchten, müssen Sie einen sogenannten Härtefallantrag nach §36 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz stellen. Die Voraussetzungen sind aber sehr hoch und schwer zu erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Welche Angehörigen kann ich nachholen?" in unserem Kapitel "Familienzusammenführung".

Ich habe noch keine Aufnahmezusage.

Ortskräfte, die für eine deutsche Behörde (z.B. das Entwicklungsministerium, GIZ, etc.) oder das deutsche Militär oder die deutsche Polizei gearbeitet haben, sollten eine sogenannte "Gefährdungsanzeige" bei Ihrem früheren Arbeitgeber stellen. Das ist eine Meldung, dass Sie gefährdet sind und (mit Ihrer Familie) nach Deutschland ausreisen möchten. Bitte beachten Sie: Sie können nur Ihre Kernfamilie mitnehmen. Das sind Ihr*e Ehepartner/Ehepartnerin und minderjährige Kinder, sowie in Ausnahmefällen Ihre ledigen Kinder über 18 Jahre.

Falls Sie keine E-Mail-Adresse Ihres Arbeitgebers haben, finden Sie hier E-Mail-Adressen großer Arbeitgeber:

In der Gefährdungsanzeige müssen Sie unbedingt folgende Informationen nennen:

  • Namen aller Personen
  • Geburtsdaten
  • Passnummern
  • Staatsangehörigkeit
  • Ihre E-Mail-Adresse und / oder Handynummer

Schreiben Sie auch, wo Sie wann gearbeitet haben und beschreiben Sie die Gefahr, in der Sie und Ihre Familie sind. Zum Beispiel, dass Sie bereits Drohungen oder ähnliches bekommen haben.

Ihr Antrag wird dann geprüft. Wenn Sie die Kriterien erfüllen und eine Aufnahmezusage für Deutschland erhalten können, bekommen Sie eine Antwort. Das kann etwas dauern. Falls Sie die Kriterien erfüllen, aber keine Antwort bekommen, können Sie folgendes tun:

  • Sie können das Formular des „Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte“ ausfüllen. Das Patenschaftsnetzwerk versucht dann, Ihnen zu helfen. Bitte beachten Sie: Das Patenschaftsnetzwerk ist nicht Teil der Regierung. Sie können nicht darüber entscheiden, wer nach Deutschland kommen darf. Die Mitarbeiter*innen arbeiten ehrenamtlich.
  • Sie können auch das Formular auf der Website von Kabul Luftbrücke ausfüllen. Wenn Sie dieses Formular bereits früher ausgefüllt haben, füllen Sie es nochmal aus. Es ist eine aktualisierte Version. Die Mitarbeiter*innen werden Ihre Daten sammeln und dann prüfen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt. Es kann sein, dass Sie länger auf eine Antwort warten müssen. Wichtig: Kabul Luftbrücke ist nicht Teil der deutschen Regierung. Die Mitarbeiter*innen können nicht entscheiden, wer eine Aufnahmezusage für Deutschland bekommt. Aber sie werden versuchen, Ihnen zu helfen.
  • Sie können einen Fachanwalt für Migrations- und Asylrecht beauftragen. Dafür müssen Sie aber Geld bezahlen. Anwält*innen finden Sie z.B. auf rechtsberaterkonferenz.de.

Auf dem Weg zur Grenze sind Sie auf sich allein gestellt. Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Grenze sicher erreichen können. Es gibt aktuell auch keine Garantie, dass Sie die Grenze passieren dürfen. Informationen zur Situation an der Grenze nach Pakistan finden Sie auf auf der Webseite von Kabul Luftbrücke.  Bitte beachten Sie: Eine Tazkira reicht für den Grenzübertritt nach Pakistan nicht aus. Sie benötigen einen gültigen Pass und ein gültiges Visum. Ausnahme: Bei Kindern unter 8 Jahren genügt die E-Tazkira.

In Ausnahmefällen können Sie bei der Ausreise unterstützt werden. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Ich brauche Hilfe bei der Ausreise“.

Wenn Sie in einem Nachbarland angekommen sind, können Sie sich an die deutsche Botschaft dort wenden. Diese wird Sie dann bei der Weiterreise nach Deutschland unterstützen. Die Kontaktdaten der deutschen Botschaft in Ihrer Nähe finden Sie auf auswaertiges-amt.de. Falls Sie Schwierigkeiten haben, einen Termin bei der deutschen Botschaft zu bekommen, können Sie sich an die GIZ wenden. Sie erreichen die GIZ unter der E-Mail-Adresse: AFG-GC-staff-support@giz.de.

Ich habe vor 2013 für eine deutsche Behörde gearbeitet. Kann ich mich auch melden?

Wenn Sie vor 2013 für eine deutsche Behörde, Organisation oder das deutsche Militär gearbeitet haben, können Sie sich auch bei Ihrem früheren Arbeitgeber melden und Ihre Gefährdung anzeigen. Ihre Chancen sind aber gering. Die Bundesregierung ist aktuell nur bereit, diejenigen Ortskräfte aufzunehmen, die nach 2013 für Deutschland gearbeitet haben.

Ich habe für ein Sub-Unternehmen einer deutschen Behörde gearbeitet.

Wenn Sie nicht direkt bei einer deutschen Behörde gearbeitet haben, sondern für ein Sub-Unternehmen, das mit einer deutschen Behörde zusammengearbeitet hat, sind Ihre Chancen auf eine Aufnahme in Deutschland leider sehr gering. Laut unseren Informationen ist eine Aufnahme nach Deutschland für diese Personengruppe nur in Einzelfällen möglich. Wenn Sie es versuchen möchten, müssen Sie sich bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber und der Behörde melden, für die Ihr Arbeitgeber tätig war.

Hier finden Sie die Adressen von deutschen Behörden und Organisationen, die in Afghanistan aktiv waren:

Sie können auch das Formular des Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte ausfüllen. Das Patenschaftsnetzwerk versucht dann, Ihnen zu helfen. Bitte beachten Sie: Das Patenschaftsnetzwerk ist nicht Teil der Regierung. Sie können nicht darüber entscheiden, wer nach Deutschland kommen darf. Die Mitarbeiter*innen arbeiten ehrenamtlich.

Ich habe für die EU, die NATO oder eine andere internationale Organisation gearbeitet.

Wenn Sie für die EU, die NATO oder eine andere internationale Organisation gearbeitet haben, sollten Sie sich direkt an diese Organisation wenden. Die NATO erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: mbx.afglch@hq.nato.int.

Ich brauche Hilfe bei der Ausreise. Was kann ich tun?

Aktuell können nur Menschen mit einer Aufnahmezusage oder einem Visum für Deutschland bei der Ausreise unterstützt werden. Falls Sie ein Visum oder eine Aufnahmezusage haben und Hilfe bei der Ausreise benötigen, können Sie sich an die Organisation „Kabul Luftbrücke“ wenden. Füllen Sie dazu das Formular auf der Website von Kabul Luftbrücke  aus.

In Ausnahmefällen kann auch die GIZ Sie bei der Ausreise unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Aufnahmezusage haben und Sie Ihren Pass nicht verlängern oder nicht bekommen können. Die GIZ erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse AFG-GC-staff-support@giz.de.

Wo finde ich Hilfe in Afghanistan?

Auf der Website von Beporse Ma Ra finden Sie eine „Service Map“, auf der Sie nach Unterstützung in Afghanistan suchen können. Sie können dort auf Englisch, Farsi / Dari und Paschto nach Nahrungsmitteln, finanzieller Unterstützung, medizinischen Angeboten, Bildungsangeboten, Angeboten für Kinder und anderem suchen.

Auch der UNHCR versucht, die Menschen in Afghanistan zu unterstützen. Die Kontaktdaten des UNHCR für Afghanistan finden Sie auf help.unhcr.org.

Wo finde ich Hilfe, wenn ich bereits in einem anderen Land bin?

Der UNHCR versucht, geflüchtete Afghan*innen in den Nachbarländern zu unterstützen. Falls Sie Hilfe brauchen, können Sie sich an den UNHCR in dem Land wenden, in dem Sie sich aufhalten. Es kann länger dauern, bis Sie eine Antwort bekommen. Die Kontaktdaten des UNHCR für verschiedene Länder finden Sie auf help.unhcr.org.

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