Афганистан

Afghanistan Info
Обновлено 22.01.2024

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Situation in Afghanistan auf فارسی/دری,  پښتو

Ausführliche Informationen:

Viele Afghan*innen warten seit Jahren auf den Familiennachzug nach Deutschland. Seit August vergrößert sich die Zahl der Wartenden. Das Auswärtige Amt hat versprochen, dass die Bearbeitung der Anträge in Zukunft schneller geht. Hier finden Sie alle Informationen, die wir aktuell zu diesem Thema haben.

Leider gibt es aktuell auf viele Fragen keine Antworten. Sobald es neue Informationen gibt, aktualisieren wir die Seite. Alle Updates unterstreichen wir, damit Sie sofort sehen, wo es etwas Neues gibt.

Alle Informationen sind ohne Gewähr. Die Lage kann sich jederzeit ändern.

Achtung! Uns erreichen viele Meldungen über Webseiten und Personen, die angebliche Visa für Deutschland verkaufen. Das sind Betrüger. Sie nutzen die aktuelle Situation und die Verzweiflung der Menschen aus. Fallen Sie nicht darauf herein. Sie werden nur Ihr Geld verlieren, aber kein Visum bekommen. Ein Visum für Deutschland kann man nicht kaufen. Visa werden nur an Personen vergeben, die die von der deutschen Regierung genannten Voraussetzungen für ein Visum erfüllen. Ob Sie eine Chance auf ein Visum haben, erfahren Sie unten im Text.

Wichtige Informationen für Antragsteller*innen für ein Visum zum Familiennachzug

Ich habe den Antrag auf Familienzusammenführung schon gestellt. Was nun?

Die deutsche Botschaft in Afghanistan bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Afghan*innen, die bereits ein Visum zum Familiennachzug beantragt haben, können sich an die deutschen Botschaften in den Nachbarländern von Afghanistan wenden. Die Botschaft versucht dann, ihnen bei der Bearbeitung der Anträge und der Ausreise nach Deutschland zu helfen. Die Bearbeitung der Anträge kann allerdings weiterhin lange dauern.

Auf dem Weg zur Grenze sind Sie auf sich allein gestellt. Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Grenze sicher erreichen können. Es gibt aktuell auch keine Garantie, dass Sie die Grenze passieren dürfen. Informationen zur Situation an der Grenze nach Pakistan finden Sie auf  der Webseite von Kabul LuftbrückeBitte beachten Sie: Eine Tazkira reicht für den Grenzübertritt nach Pakistan nicht aus. Sie benötigen einen gültigen Pass und ein gültiges Visum. Ausnahme: Bei Kindern unter 8 Jahren genügt die E-Tazkira.

In Ausnahmefällen können Sie bei der Ausreise unterstützt werden. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Ich brauche Hilfe bei der Ausreise“.

Wenn Sie in einem Nachbarland angekommen sind, können Sie sich an die deutsche Botschaft dort wenden. Diese wird Sie dann bei der Weiterreise nach Deutschland unterstützen. Die Kontaktdaten der deutschen Botschaft in Ihrer Nähe finden Sie auf auswaertiges-amt.de. Falls Sie Schwierigkeiten haben, einen Termin bei der deutschen Botschaft zu bekommen, können Sie sich an die GIZ wenden. Sie erreichen die GIZ unter der E-Mail-Adresse:AFG-GC-staff-support@giz.de.

Wie und wo kann ich ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen?

Sie können Ihren Visumsantrag zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Teheran und Islamabad stellen. Die Anträge werden von einem externen Dienstleister namens „Visametric“ in Teheran bearbeitet.

Wie Sie einen Termin buchen können, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus im Iran und dem Aufenthaltsstatus Ihres Familienmitglieds in Deutschland ab:

Sie können über die oben genannten Links Termine in Teheran oder Islamabad buchen.

Wichtig: Geben Sie bei der Buchung des Termins unbedingt eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer an, über die Sie gut und langfristig erreichbar sind.

Pro Familie benötigen Sie einen Termin. Sie müssen die Anzahl, Namen und Passnummern aller Familienmitglieder angeben, die ein Visum beantragen wollen. Falls eine Person keinen Pass hat, kann ihre Identität laut unseren Informationen auch über andere Dokumente (z.B. die Tazkira) glaubhaft gemacht werden. Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie ca. 30 Minuten später eine Bestätigung mit Ihrer Termin-ID. Wichtig: Es kann länger dauern, bis Sie einen konkreten Termin bekommen. Aktuell beträgt die Wartezeit mindestens 12 Monate. Bitte beachten Sie: Die Terminbuchung kann auch von einer dritten Person vorgenommen werden.

Ich habe bereits einen Termin in Neu-Delhi gebucht. Was jetzt?

Wenn Sie bereits einen Termin in Neu-Delhi gebucht haben, bekommen Sie eine Einladung zu einem Termin in Teheran. Das Unternehmen „Visametric“ wird Sie kontaktieren. Visametric ist für die Bearbeitung der Visumsanträge zuständig.

Ich will den Familiennachzug zu meinem minderjährigen Kind in Deutschland beantragen. Was tun?

Wenn Sie den Familiennachzug zu einem "unbegleiteten minderjährigen Flüchtling" beantragen möchten, der bald 18 Jahre alt wird oder ohne Sie in einer schwierigen Situation ist, sollten Sie sich direkt an die deutsche Botschaft in Islamabad oder Teheran wenden. Melden Sie sich außerdem auch direkt beim Auswärtigen Amt unter der E-Mail-Adresse: 509-R2@diplo.de.

Schicken Sie den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anerkennung als Flüchtling mit. Sie bekommen dann schneller einen Termin.

Die Kontaktdaten der deutschen Botschaft in Ihrer Nähe finden Sie auf auswaertiges-amt.de.

Ich bin in großer Gefahr. Kann ich schneller einen Termin für den Familiennachzug bekommen?

Personen, die in besonderer Gefahr sind, können das der deutschen Botschaft mitteilen. Wenn Sie in einer besonders gefährlichen Lage sind, kann die Botschaft Ihren Antrag auf Familienzusammenführung schneller prüfen. Die generelle Situation in Afghanistan genügt nicht. Sie müssen in einer gefährlicheren Situation sein als andere Menschen in Afghanistan.

Wenn das auf Sie zutrifft, sollten Sie dies der Botschaft mitteilen und ausführlich begründen.

Die Kontaktdaten der deutschen Botschaft in Ihrer Nähe finden Sie auf auswaertiges-amt.de.

Muss ich für ein Visum zum Familiennachzug Deutschkenntnisse nachweisen?

Um ein Visum zum Familiennachzug zu bekommen, müssen Sie in der Regel ein offizielles Deutsch-Zertifikat (A1) einer Sprachschule (Goethe-Institut) vorlegen. Nur beim Familiennachzug zu Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen ist das nicht nötig. Für diese gilt der sogenannte "privilegierte Familiennachzug". Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Familiennachzug für Geflüchtete".

Wegen der aktuellen schwierigen Situation in Afghanistan, entfällt diese Regelung nun für alle Afghan*innen. Also auch für die, die nicht den "privilegierten Familiennachzug" bekommen. Familienmitglieder, die ein Visum zum Familiennachzug beantragen möchten, müssen also aktuell kein offizielles Zertifikat über Ihre Deutsch-Kenntnisse vorlegen. Sie werden aber aufgefordert, Ihre Deutschkenntnisse auf andere Art nachzuweisen. Das können Sie z.B. durch ein Zertifikat einer Online-Schule machen oder direkt vor Ort in der Botschaft, wenn Sie den Mitarbeiter*innen der Botschaft einfache Fragen auf Deutsch beantworten können. Unter den aktuellen Umständen online Deutsch zu lernen, ist natürlich nicht einfach. In unserem Kapitel "Deutsch lernen" finden Sie viele Links zu einfachen Übungen und Videos.

Mehr zum Thema Familiennachzug erfahren Sie in unserem Kapitel "Familienzusammenführung".

Wo finde ich Beratung & Unterstützung?

Beratung und Unterstützung bekommen Sie beim Family Assistance Programme von IOM. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen unter der E-Mail-Adresse info.fap.af@iom.int und der Telefonnummer +93 701104000. Bitte beachten Sie: Sie erhalten zunächst nur eine automatische Antwort. Eine individuelle Antwort auf Ihre Fragen kann länger dauern.

Ich brauche Hilfe bei der Ausreise. Was tun?

Aktuell können nur Menschen mit einer Aufnahmezusage oder einem Visum für Deutschland bei der Ausreise unterstützt werden. Falls Sie ein Visum oder eine Aufnahmezusage haben und Hilfe bei der Ausreise benötigen, können Sie sich an die Organisation „Kabul Luftbrücke“ wenden. Füllen Sie dazu das Formular auf der Website von Kabul Luftbrücke aus.

In Ausnahmefällen kann auch die GIZ Sie bei der Ausreise unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Aufnahmezusage haben und Sie Ihren Pass nicht verlängern oder nicht bekommen können. Die GIZ erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse AFG-GC-staff-support@giz.de.

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