Afghanistan Informationen

Afghanistan
Update 22.01.2024

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Situation in Afghanistan auf فارسی/دری,  پښتو

Ausführliche Informationen:

Ortskräfte und andere gefährdete Personen, die mit einer Aufnahmezusage von Deutschland aufgenommen werden, bekommen ein Visum nach §22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz. Personen ohne Aufnahmezusage müssen in der Regel einen Asylantrag stellen. Hier erfahren Sie alles Wichtige, was Sie darüber wissen müssen.

 

Wichtig: Bewahren Sie unbedingt alle Dokumente, Unterlagen und Schreiben von deutschen Behörden auf. Weitere Informationen zum Aufenthaltsstatus nach §22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz finden Sie auf proasyl.de.

Wichtige Informationen für Personen mit einem Visum nach §22 AufenthG

Wie lange ist ein Visum nach §22 gültig?

Ihr Visum nach §22 Satz 2 AufenthG ist 3 Monate lang gültig. Während dieser drei Monate sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis können Sie nach Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnorts bekommen. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de. Sie müssen dazu Ihr Visum nach §22 Satz 2 vorlegen.

Die Aufenthaltserlaubnis sollten Sie so früh wie möglich beantragen. Falls die Ausländerbehörde nicht über Ihren Antrag entscheidet oder zu lange nichts tut, können Sie einen sogenannten "Eilantrag" stellen. Eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei kann Ihnen dabei helfen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung. Außerdem finden Sie Beratungsstellen unter proasyl.de und adressen.asyl.net.

Muss ich mit einem Visum nach §22 einen Asylantrag stellen?

Mit einem Visum nach §22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz sollten Sie keinen Asylantrag stellen. Wenn Sie doch einen Asylantrag stellen, verliert Ihr Visum seine Gültigkeit. Die Aufenthaltserlaubnis nach §22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz hat viele Vorteile. Falls Sie dennoch einen Asylantrag stellen möchten oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Sie dazu auffordert, lassen Sie sich unbedingt vorab beraten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Solange Ihr Visum noch gültig ist, ist ihr Aufenthalt in Deutschland legal. Lassen Sie sich in jedem Fall beraten. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung. Außerdem finden Sie Beratungsstellen unter proasyl.de und adressen.asyl.net.

Wie lange ist eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 gültig?

Die Aufenthaltserlaubnis nach §22 Satz 2 AufenthG wird normalerweise für maximal 3 Jahre erteilt. Abhängig vom Bundesland, in dem Sie sind, kann sie aber auch für ein Jahr oder zwei Jahre ausgestellt werden. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Nach 5 Jahren können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis bekommen.

Darf ich arbeiten?

Mit einem Visum nach §22 Satz 2 AufenthG dürfen Sie zunächst nicht arbeiten. Sie haben aber einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §22 Satz 1. Sobald Sie die Aufenthaltserlaubnis nach §22 Satz 2 oder eine Fiktionsbescheinigung nach §22 Satz 2 haben, dürfen Sie aber sofort arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen. Sie dürfen sich auch selbständig machen.

Mehr dazu finden Sie in unseren Kapiteln im Bereich "Lernen" und "Arbeiten".

Bekomme ich Geld vom Staat?

Solange Sie keine Arbeit haben, bekommen Sie das sogenannte Bürgergeld (das ist der Nachfolger vom Arbeitslosengeld II, das auch "Hartz 4" oder "ALG 2" genannt wurde). Das ist eine Grundsicherung vom Staat. Diese Grundsicherung beinhaltet Geld für den persönlichen Lebensunterhalt, also für das Essen, die Kleidung, für Hygiene-Artikel, etc.

Alleinstehende Erwachsene können 502 Euro pro Monat erhalten, Ehepaare 451 Euro pro Person und Kinder 318 bis 420 Euro, je nach ihrem Alter (Stand 2023). Außerdem werden auch die Mietkosten übernommen: genauer gesagt die Nettomiete, die Nebenkosten und anteilig die Heizkosten. Die Heizkosten werden allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Das gilt sowohl für eine Wohnung als auch für ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Jobcenter“.

Wichtig: Sie haben sofort nach Ihrer Ankunft Anspruch auf Bürgergeld.

Kann ich selbst entscheiden, in welcher Stadt ich wohne?

Ihren Wohnort in Deutschland können Sie sich nicht selbst aussuchen. Sie werden einer bestimmten Kommune zugewiesen. Falls Sie Familie in Deutschland haben, teilen Sie das am besten sofort nach Ihrer Ankunft mit. Vielleicht können Sie dann in derselben Gemeinde wohnen.

Ein späterer Umzug an einen anderen Ort (Umverteilung), wird nur selten erlaubt. Um eine Umverteilung zu erreichen, müssen Sie einen "Umverteilungsantrag" an die für Sie zuständige Ausländerbehörde stellen. Um Aussicht auf Erfolg zu haben, brauchen Sie gute Gründe wie z.B. die Pflege kranker Familienangehöriger, das Vorhandensein eines spezialisierten und dringend benötigten Arztes, oder den Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich finden und ein bestimmtes Einkommen haben, können Sie ebenfalls umziehen.

Wenn Sie einen Umverteilungsantrag stellen möchten, lasse Sie sich beraten. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung.

Bitte beachten Sie: Nach 3 Jahren dürfen Sie Ihren Wohnort frei wählen.

Wo und wie kann ich Deutsch lernen?

Sie können an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie eine entsprechende Teilnahme-Verpflichtung vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde bekommen. Personen, die keine Verpflichtung bekommen, können teilnehmen, wenn es freie Plätze gibt. Mehr zum Thema Integrationskurs finden Sie in unserem Kapitel "Integrationskurse". 

Sie können an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen. Mehr zum Thema berufsbezogene Deutschkurse finden Sie in unserem Kapitel "Deutsch für den Beruf".

Außerdem gibt es viele Möglichkeiten, online oder privat Deutsch zu lernen. Mehr dazu finden Sie in unserem Kapitel "Deutsch lernen".

Bekomme ich einen Reisepass?

Falls Sie keinen Pass haben und längerfristig in der afghanischen Botschaft auch keinen Pass bekommen können, kann unter Umständen Deutschland Ihnen einen Ersatz-Pass ausstellen. Das ist aber kein deutscher Pass, sondern ein spezieller Pass für "Ausländer" ("Grauer Pass").

Kann ich meine Familie nach Deutschland holen?

Der Familiennachzug für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §22 Satz 2 AufenthG ist nicht einfach und wird nur selten genehmigt. Wichtig: Wenn Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 bekommen haben, aber Ihre Familie (Ehepartner*in und Kinder) noch in Afghanistan sind: Aktuell wird darüber diskutiert, ob es für Sie ein einfaches Verfahren für den Familiennachzug geben soll. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie hier und auf Facebook informieren. Alternativ zur Aufenthaltserlaubnis nach §22 einen Asylantrag zu stellen, erscheint aktuell wenig sinnvoll. Wenn Sie das dennoch überlegen möchten, lassen Sie sich unbedingt vorab beraten. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung. Beratungsstellen finden Sie auch unter proasyl.de und adressen.asyl.net.

Wo finden ehemalige Ortskräfte, die mit §22 in Deutschland leben, Unterstützung?

Ehemalige Ortskräfte können sich auch beim Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte melden. Wenn Sie nach der Ankunft in Deutschland Hilfe brauchen, schreiben Sie eine E-Mail an: alex@patenschaftsnetzwerk.de.

Weitere Informationen finden außerdem auf der Website des BAMF. Die Informationen finden Sie auch auf Deutsch, Englisch und Dari / Farsi.

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