Afghanistan Informationen

Afghanistan
Update 22.01.2024

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Situation in Afghanistan auf فارسی/دری,  پښتو

Ausführliche Informationen:

Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2022 das Aufnahmeprogramm für gefährdete Menschen in Afghanistan angekündigt. Dieses Programm soll im September 2025 enden. Wir werden auf dieser Seite die Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm sammeln und fortlaufend aktualisieren. Es gibt noch viele offene Punkte.

WICHTIGE INFORMATION

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes werden ehemalige Ortskräfte und gefährdete Personen demnächst direkt kontaktiert, um ihr Verfahren fortzusetzen.

Die Bedingung ist: Sie haben bereits eine Aufnahmezusage und werden vom Auswärtigen Amt betreut. Ihr aktueller Aufenthaltsort ist in Pakistan, Iran oder Afghanistan.

  • Afghan*innen mit einer Aufnahmezusage, die sich im Iran aufhalten und vom Auswärtigen Amt betreut werden, werden von den jeweiligen Dienstleistern kontaktiert. Sie werden aufgefordert nach Islamabad zu reisen, um dort das notwendige Verfahren zu durchlaufen. Während der Reise und des Aufenthaltes in Islamabad werden sie vom Dienstleister unterstützt.
  • Afghan*innen mit einer Aufnahmezusage, die sich noch in Afghanistan befinden, werden vom Dienstleister der Bundesregierung kontaktiert, sobald es möglich ist. Diese werden Sie über die weiteren Schritte informieren.

Wichtig: Personen mit einer Aufnahmezusage, die Afghanistan ohne vorherige Absprache mit dem Dienstleister verlassen, erhalten während ihres Aufenthalts in Pakistan grundsätzlich keine Unterstützung. (Stand Juli 2023)

Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Personen in Afghanistan 2022

Was ist das Bundesaufnahmeprogramm?

Das Programm wurde von der Bundesregierung beschlossen, um besonders gefährdete Personen in Afghanistan eine Aufnahmezusage und Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen ist begrenzt. Insgesamt sollen monatlich 1.000 Aufnahmezusagen erteilt werden. Diese Zahl setzt sich aus ca. 250 gefährdeten Personen plus deren berechtigte Familienmitglieder (Ehepartner und ledige minderjährige Kinder) zusammen.

Bitte beachten Sie:Die tatsächliche Ausreise kann Monate dauern. 

Für wen gilt das Bundesaufnahmeprogramm?

Das Programm gilt nur für afghanische Staatsangehörige, die sich noch in Afghanistan aufhalten!

Konkret gelten diese Regeln für Sie, wenn:

  • Sie aufgrund Ihres Einsatzes für Frauen- und/oder Menschenrechte bekannt sind und nun individuell gefährdet.
  • Sie durch Ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft bekannt sind und jetzt individuell bedroht.
  • Sie aufgrund Ihres Geschlechts, Ihrer Religion, als LGBTIQ* individuell Gewalt oder Verfolgung erfahren haben, insbesondere als Opfer schwerer individueller Frauenrechtsverletzungen, homo- oder transfeindlicher Menschenrechtsverletzungen oder als Vertreter*innen religiöser Gruppen und/ oder Gemeinden.

Wichtig: Wenn Sie in einem Nachbarland/Drittland ohne gültige Papiere nach Deutschland eingereist sind, können Sie sich leider NICHT für das Aufnahmeprogramm registrieren.

Ich komme für das Aufnahmeprogramm in Frage, wie kann ich mich anmelden?

Sie selbst können sich NICHT direkt bei der deutschen Regierung für das Aufnahmeprogramm anmelden. Die Registrierung erfolgt über bestimmte Nichtregierungsorganisationen. Diese werden meldeberechtigte Stellen genannt. Diese Stellen sammeln seit Monaten Dokumente von gefährdeten Personen in Afghanistan und haben viele Fälle vorbereitet. Das Bundesaufnahmeprogramm gilt momentan nur für Menschen, die bereits als gefährdete Personen bei den meldeberechtigten Stellen bekannt sind.

Wichtig: Die meldeberechtigten Stellen entscheiden NICHT selbst über die Aufnahmezusage! In regelmäßigen Abständen entscheidet die Bundesregierung über eine Aufnahmezusage dieser registrierten Personen. Die Bundesregierung plant später das Bundesaufnahmeprogramm für neue Anmeldungen zu öffnen. Wann und ob dies geschieht, dazu haben wir noch keine Informationen.

Kann ich mich auch bei lokalen Reisebüros in Afghanistan für diese Programm registrieren?

Nein, die Reisebüros in Afghanistan haben NICHTS mit dem Aufnahmeprogramm zu tun. Alle Angebote sind unseriös, die Ihnen ein Registrierungscode oder etwas anderes anbieten, damit Sie einen Platz im Bundesaufnahmeprogramm bekommen. Nur bestimmte Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, die sogenannten "meldeberechtigten Stellen", haben Zugang zur Registrierung. Die Registrierung ist kostenlos.

Wie funktioniert der Registrierungsprozess und was muss ich beachten?

Nachdem Sie sich bei einer meldeberechtigten Stelle registriert haben, prüft diese Ihre Gefährdungslage. Wenn Sie in der ersten Prüfung Kriterien für das Aufnahmeprogramm erfüllen, erhalten Sie später einen Link, der Sie zu einer Website führt. Der Link ist personalisiert und funktioniert nur einmal. Das Ausfüllen der Online-Formulare dauert etwa eine Stunde. In dieser Zeit müssen Sie eine stabile Internetverbindung haben und alle Ihre Unterlagen bei sich haben.

Für das Aufnahmeprogramm ließ die Bundesregierung ein Online-Tool mit mehr als 100 Fragen entwickeln. Dabei werden neben den Daten zu Ihrer Person auch folgende Punkte abgefragt:

  • medizinischer Behandlungsbedarf
  • Lebensumstände
  • individuelle Gefährdungen aufgrund Ihrer Tätigkeiten
  • Vulnerabilität (Verletzbarkeit) aufgrund Ihres Geschlechts
  • Vulnerabilität (Verletzbarkeit) aufgrund Ihrer Religionszugehörigkeit
  • Vulnerabilität (Verletzbarkeit) für LGBTIQ*
  • Ihr möglicher Bezug zu Deutschland
  • Ihre Integrationsprognose (zum Beispiel Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache)  

Von der Registrierung bis zur Aufnahmezusage und der tatsächlichen Ausreise können Monate vergehen. Die Kommunikation wird möglicherweise öfters pausieren. Das hängt von dem komplexen Verfahren ab. Personen werden bei der Ausreise aus Afghanistan unterstützt, die für eine Aufnahme bestimmt wurden. Bei den deutschen Botschaften oder Konsulaten, zum Beispiel in den Nachbarländern Afghanistans, erhalten sie ein Visum und Unterstützung bei der Weiterreise nach Deutschland.

Ich habe Familienangehörige in Deutschland, kann ich über das Bundesaufnahmeprogramm zu meiner Familie kommen?

Nein, das ist kein Grund, um in das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen zu werden. Sie müssen individuell bedroht sein. Mehr Informationen finden Sie im Abschnitt „Für wen gilt das Bundesaufnahmeprogramm?“. Verschiedene Bundesländer in Deutschland planen Landesaufnahmeprogramme. Diese Programme berücksichtigen eine andere Zielgruppe. Sobald die Landesaufnahmeprogramme in Kraft treten, werden wir Sie hier auf handbookgermany.de informieren.

Bei welchen meldeberechtigten Stellen kann ich mich melden?

Das Bundesaufnahmeprogramm gilt momentan nur für Menschen, die bereits als gefährdete Personen bei den meldeberechtigten Stellen bekannt sind. Falls Sie bereits im Kontakt mit den unten aufgeführten Organisationen stehen und Ihre Daten und Dokumente eingereicht haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Die meisten meldeberechtigten Stellen nehmen momentan keine neuen Personen auf, um erst einmal jene gefährdeten Personen den Zugang zum Bundesaufnahmeprogramm zu gewähren, die bereits bekannt sind.

Da die meldeberechtigten Stellen unterschiedlich arbeiten, sollten Sie die Webseite oder den Twitteraccount der unterschiedlichen Organisation besuchen, um immer aktuelle Informationen zu erhalten. Die Liste wird fortlaufend ergänzt, sobald meldeberechtigte Stellen eigene Informationen veröffentlichen.

Bis vor einigen Wochen haben mehrere meldeberechtigte Stellen Anträge angenommen. Wegen zu hoher Belastung dieser Stellen, können keine neuen Anfragen bearbeitet werden. Wenn Sie bei einer meldeberechtigten Stelle bereits gemeldet sind, wird Ihr Fall weiterhin bearbeitet.

Wichtig, die meldeberechtigten Stellen entscheiden NICHT selbst über die Aufnahmezusage!

Bekommt meine Familie auch eine Aufnahmezusage?

Ja, falls Sie eine Aufnahmezusage bekommen und Sie Angaben zu Ihrer Kernfamilie gemacht haben, bekommt Ihre Familie auch eine Aufnahmezusage.

Diese Familienmitglieder bekommen eine Aufnahmezusage:

  • Ehepartner*innen und ledige minderjährige Kinder.
  • Es können auch  gleichgeschlechtliche Partner*innen eine Aufnahmezusage bekommen, wenn die Partnerschaft glaubhaft gemacht werden kann.
  • Außerdem können Familienmitglieder eine Aufnahmezusage bekommen, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zur Hauptperson stehen. Diese Abhängigkeit muss nicht nur wirtschaftlich begründet sein. Zum Beispiel, wenn das Familienmitglied Pflege braucht und/oder nicht allein leben kann. Die Abhängigkeit muss gut dokumentiert und begründet sein.
  • Es können auch Familienangehörige berücksichtigt werden, die sich in einer konkreten Bedrohungslage befinden. Diese Bedrohungslage ist aufgrund des direkten Bezugs zur antragstellenden Hauptperson entstanden. Ein Beispiel:  Sie sind die erwachsene Schwester einer gefährdeten Person und werden wegen Ihrer Verwandtschaft nachweislich ebenfalls bedroht.
Ich bin Ortskraft, kann ich von diesem Programm profitieren?

Das Ortskräfteverfahren läuft parallel zu dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghaninnen und Afghanen. Informationen für Ortskräfte finden Sie im Abschnitt "Ortskräfte".

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