Afghanistan Informationen

Afghanistan
Update 22.01.2024

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Situation in Afghanistan auf فارسی/دری,  پښتو

Ausführliche Informationen:

Neben Deutschland haben auch andere Länder ehemalige Ortskräfte oder andere gefährdete Personen aus Afghanistan aufgenommen. Menschen, die von einem anderen Land aufgenommen wurden, haben nur eine Aufnahmezusage für dieses Land.

Was muss ich wissen?

Ich habe eine Aufnahmezusage oder ein Visum für ein anderes EU-Land. Kann ich nach Deutschland weiterreisen?

Nein. Wenn Sie eine Aufnahmezusage oder ein Visum für ein anderes EU-Land (z.B. Italien oder Polen) bekommen haben, gilt diese Aufnahmezusage nur für dieses Land. Sie können nicht frei entscheiden, in welchem EU-Land Sie leben möchten.

Wichtig: Wenn Sie eine Aufnahmezusage oder ein Visum für ein anderes EU-Land haben und einen Asylantrag in Deutschland stellen, wird dieser Asylantrag als "unzulässig" abgelehnt. Und Sie werden in das andere EU-Land zurückgeschickt. Grund dafür ist die Dublin-III-Verordnung. Die Dublin-III-Verordnung gilt in allen EU-Ländern und in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Sie besagt, dass in der Regel der Staat für Sie zuständig ist, den Sie bei Ihrer Einreise in die EU als Erstes betreten haben oder der Ihnen ein Visum für die Einreise erteilt hat. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Dublin-Verfahren".

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