Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das Bild zeigt einen Mann, der eine Urkunde abstempelt. Er sitz an einem hölzernen Schreibtisch.
Aktualisiert 06.09.2023

Kann ich in Deutschland Qualifizierungsprogramme besuchen?

Damit auch Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten können, können ausländische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Das machen die sogenannten Anerkennungsstellen. Manchmal fehlen allerdings einige Qualifikationen, die für eine volle Anerkennung des ausländischen Abschlusses notwendig sind. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, können Sie in Deutschland ein Qualifizierungsprogramm besuchen. Das kann z.B. eine fachliche Schulung sein oder ein berufsbezogener Deutschkurs. Für die Teilnahme brauchen Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach §16d Aufenthaltsgesetz.

Achtung!
Am 07. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz im Rahmen der Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland beschlossen. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Erleichterungen, um Deutschland attraktiver für Fachkräfte zu machen. Wann genau die unterschiedlichen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden, ist noch nicht klar. Wenn es soweit ist, werden wir auf unserer Website Updates veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um gut informiert zu sein.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an unsere Community-Plattform “Together in Germany” wenden, unsere Community-Manager*innen werden Ihre Fragen gerne beantworten!

Was muss ich wissen?

Kann ich ein Visum zum Zweck der Anerkennung meines Berufsabschlusses bekommen?

Zunächst müssen Sie von Ihrem Heimatland aus Ihren ausländischen Berufsabschluss bei einer zuständigen Stelle vorlegen. Wenn die zuständige Stelle entscheidet, dass für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses eine weitere Qualifizierung nötig ist und Sie ausreichende Deutschkenntnisse (A2) nachweisen können, können Sie sich in Deutschland weiterqualifizieren.

Wo kann ich meinen ausländischen Berufsabschluss zur Anerkennung vorlegen?

Eine zuständige Stelle zur Anerkennung Ihres Abschlusses finden Sie auf anerkennung-in-deutschland.de. Sie können sich vorab auch beraten lassen. Unter „Beratung im Ausland“ finden Sie für einige Länder Adressen vor Ort. Alternativ können Sie sich auch über das Kontaktformular von make-it-in-Germany oder die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ unter der Telefonnummer +49 30 1815 1111 informieren. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Englisch und sind Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr MEZ zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass ein Anruf ins Ausland in der Regel Geld kostet.

Mehr zum Thema Anerkennung erfahren Sie in unserem Kapitel "Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse".

Wo beantrage ich das Visum?

Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrer Heimat oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die genannten Unterlagen dort vorlegen.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mehrere Monate dauern kann.

Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort und legen die geforderten Unterlagen dort vor. Dort beantragen sie dann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.

Ob Sie ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf auswaertiges-amt.de finden Sie eine Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.

Welche Unterlagen brauche ich für das Visum / die Aufenthaltserlaubnis?

In unserem Kapitel "Nationales Visum" finden Sie eine Liste aller Unterlagen, die alle Drittstaatsangehörigen für ein Nationales Visum benötigen.

Für ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse brauchen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Einen Nachweis der Anerkennungsstelle, dass eine Qualifizierung notwendig ist.
  • Eine Anmeldung zu einer entsprechenden Qualifizierungs-Maßnahme.
  • Einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse. Sie brauchen mindestens A2.
  • Einen Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt während der Dauer der Qualifizierungs-Maßnahme durch eigene Mittel gesichert ist.
Was passiert nach der Einreise?

Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel auch eine polizeiliche Anmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Die Behörden überprüfen Ihre Papiere und entscheiden daraufhin, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses gilt in der Regel für 18 Monate. Sie kann um maximal 6 Monate verlängert werden, wenn sich das Ende Ihrer Qualifizierungs-Maßnahme verzögert. Zum Beispiel, weil Sie eine Prüfung wiederholen müssen.

Kann ich neben der Qualifizierungs-Maßnahme arbeiten?

Sie dürfen zusätzlich zu Ihrer Qualifizierungs-Maßnahme für bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie bereits ein konkretes Jobangebot einer Firma für einen Arbeitsplatz in Ihrem Beruf haben, können Sie auch mehr als 10 Stunden pro Woche für diese Firma arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit muss dann aber zunächst zustimmen. Dazu müssen Sie das konkrete Arbeitsplatzangebot dort vorlegen. Die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit prüfen das Angebot und erteilen Ihnen dann eine Arbeitserlaubnis für diesen Arbeitsplatz. Die Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Nähe finden Sie auf arbeitsagentur.de.

Was passiert nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungs-Maßnahme?

Wenn Sie die Qualifizierungs-Maßnahme erfolgreich abgeschlossen haben und bereits einen passenden Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz oder Studienplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft oder für die Ausbildung oder für ein Studium beantragen. Das können Sie direkt in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde machen.

Wenn Sie noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. Auch diese können Sie direkt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Wichtig

Mehr zum Thema Anerkennung erfahren Sie in unserem Kapitel "Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse". Mehr zum Thema Arbeitssuche finden Sie in unserem Kapitel "Arbeitssuche und Bewerbung".

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