Visum zur Arbeitssuche

Das Bild zeigt einen Mann im Anzug. Er betritt gerade die Lobby eines Gebäudes und zieht einen grauen Rollkoffer hinter sich her. in der Hand hält er einen roten Reisepass.
Aktualisiert 06.09.2023

Kann ich in Deutschland Arbeit suchen?

Viele Firmen in Deutschland sind auf der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften. Wenn Sie einen entsprechenden Berufsabschluss haben, kann das auch eine Chance für Sie sein in Deutschland zu arbeiten und wohnen. Es ist aber oft nicht einfach, aus dem Ausland einen Job in Deutschland zu finden. Darum gibt es das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche nach §20 Aufenthaltsgesetz. Damit können Sie legal nach Deutschland einreisen und dann vor Ort nach einem passenden Arbeitsplatz suchen.

Achtung!
Am 07. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz im Rahmen der Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland beschlossen. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Erleichterungen, um Deutschland attraktiver für Fachkräfte zu machen. Wann genau die unterschiedlichen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden, ist noch nicht klar. Wenn es soweit ist, werden wir auf unserer Website Updates veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um gut informiert zu sein.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an unsere Community-Plattform “Together in Germany” wenden, unsere Community-Manager*innen werden Ihre Fragen gerne beantworten!

Was muss ich wissen?

Wofür kann ich ein Visum / eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitssuche bekommen?

Sie können eine Visum / eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, wenn Sie als Fachkraft einen qualifizierten Arbeitsplatz in Deutschland suchen möchten. Fachkräfte sind Personen mit einer in Deutschland anerkannten qualifizierten Berufsausbildung oder einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss. Ein qualifizierter Arbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, für den eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium erforderlich sind. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Kapiteln "Duale Ausbildung" und "Schulische Ausbildung".

Wo beantrage ich das Visum?

Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrer Heimat oder einem Nachbarland ein Visum beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mehrere Monate dauern kann.

Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort und beantragen dort eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche.

Ob Sie ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf auswaertiges-amt.de. finden Sie eine Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.

Welche Unterlagen brauche ich für das Visum / die Aufenthaltserlaubnis?

In unserem Kapitel "Nationales Visum" finden Sie eine Liste aller Unterlagen, die alle Drittstaatsangehörigen für ein Nationales Visum benötigen.

Für ein Visum zur Arbeitssuche brauchen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Einen Nachweis, dass Sie eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder ein in Deutschland anerkanntes Studium abgeschlossen haben.
  • Einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für die gewünschte Arbeit. Welches Niveau Sie benötigen, hängt von der Art Ihrer Arbeit ab.
  • Einen Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts für die gesamte Zeit Ihrer Arbeitssuche. Falls Sie selbst nicht genügend Geld haben, kann eine dritte Person eine sogenannte Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum".
Was passiert nach der Einreise?

Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel auch eine polizeiliche Anmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Die Behörden überprüfen Ihre Papiere und entscheiden daraufhin, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Sie dürfen bis zu sechs Monate lang in Deutschland bleiben. In dieser Zeit können Sie nach einem passenden Arbeitsplatz suchen. Während Ihrer Arbeitssuche dürfen Sie höchstens 10 Stunden pro Woche probeweise bei möglichen Arbeitgebern arbeiten. Sobald Sie einen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen. Das können Sie bei der Ausländerbehörde vor Ort machen. Erst mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie arbeiten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Visum als Fachkraft".

Was passiert, wenn ich keinen Job finde?

Wenn es Ihnen nicht gelingt innerhalb der sechs Monate einen passenden Arbeitsplatz zu finden, müssen Sie wieder ausreisen. Nach sechs Monaten in Ihrem Heimatland können Sie dann erneut ein Visum zur Arbeitssuche in der deutschen Botschaft beantragen.

Wichtig

Mehr zum Thema Arbeitssuche finden Sie in unserem Kapitel "Arbeitssuche und Bewerbung".

Gefördert durch:

Gefördert durch:

Ein Projekt von: