Rentner*in in Deutschland

Aktualisiert 03.05.2023

Wieviel Geld bekomme ich?

Menschen, die aufgrund Ihres Alters aufhören zu arbeiten, nennt man „Rentner*innen“. Viele Menschen haben Angst, dass sie als Rentner*innen nicht genug Geld haben werden. Altersarmut ist tatsächlich auch in Deutschland ein wachsendes Problem. Vor allem für Menschen, die während ihres Erwerbslebens wenig verdient haben. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit der eigenen Rente zu beschäftigen. Hier erklären wir, wie das gesetzliche Rentensystem in Deutschland funktioniert und welche anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge Sie haben.

Was muss ich wissen?

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, zahlt Ihr Arbeitgeber automatisch einen Teil Ihres Bruttogehalts an die Rentenversicherung. Außerdem zahlt Ihr Arbeitgeber auch einen eigenen Beitrag an die Rentenversicherung. Und der Staat gibt Steuerzuschüsse dazu. Das Geld, das sich dann in diesem Topf befindet, wird an die Menschen ausbezahlt, die aktuell Rentner*innen sind. Wenn Sie später selbst Rentner*in sind, wird Ihre Rente also von der jüngeren Generation bezahlt. Das nennt man Umlageverfahren.

Wer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (also Personen, die mehr als 520 Euro pro Monat verdienen) zahlen automatisch einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens in die Rentenversicherung ein. Personen, die nicht pflichtversichert sind (z.B. Beamt*innen oder Selbständige) können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, solange sie noch keine Rente aufgrund ihres Alters (Altersrente) beziehen. Das kann sich bei kurzen Unterbrechungen lohnen oder wenn sie die Mindestzahl von Versicherungsjahren noch nicht erreicht haben. Mehr zum Thema Mindestzahl von Versicherungsjahren erfahren Sie im Abschnitt „Habe ich einen Anspruch auf eine deutsche Rente?“.

Für Personen mit einem sogenannten Minijob gilt: Sie können sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Dazu müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen. Wenn Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wird ein Teil Ihres Lohns in die Rentenversicherung eingezahlt. Sie verdienen dann also etwas weniger, erwerben dafür aber einen (niedrigen) Rentenanspruch und können später früher in Rente gehen.

Habe ich Anspruch auf eine deutsche Rente?

Um eine deutsche Rente zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen das Mindestalter für die Rente und die Mindestversicherungszeit erreicht haben.

  • Das Mindestalter für die reguläre Altersrente („Regelaltersrente“) ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Wenn Sie nach 1964 geboren sind, dürfen Sie erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Wenn Sie früher geboren sind, dürfen Sie früher in Rente gehen. Sie können Ihr Mindestalter auf der Website finanztip.de im Abschnitt "Wann beginnt die Rente?" auf Deutsch nachlesen.
  • Einen Anspruch auf Rente haben Sie aber nur, wenn Sie bis dahin mindestens fünf Jahre Rentenversicherungsbeiträge bezahlt haben. Das nennt man Mindestversicherungszeit.

Neben der Regelaltersrente gibt es noch weitere Arten wie die "Altersrente für langjährig Versicherte", die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" oder die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen". Für diese Renten gibt es andere Mindestalter und andere Mindestversicherungszeiten. Außerdem besteht in diesen Fällen die Möglichkeit auch frühzeitig in Rente zu gehen. In diesem Fall bekommen Sie aber weniger Rente. Mehr dazu erfahren Sie in einfachem Deutsch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder ausführlich unter deutsche-rentenversicherung.de.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nie in die Rentenkasse eingezahlt haben oder die Mindestversicherungszeit nicht erreichen, dann haben Sie keinen Anspruch auf eine deutsche Rente. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Was passiert, wenn ich keine Rente bekomme oder meine Rente zu gering zum Leben ist?“.

Wo und wie stelle ich den Rentenantrag?

Wenn Sie in Deutschland leben, stellen Sie Ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Das gilt auch, wenn Sie in einem anderen EU- oder Abkommensstaat Rentenansprüche erworben haben. Die Deutsche Rentenversicherung leitet Ihren Antrag dann an die zuständigen Behörden in den anderen Ländern weiter.

Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, aber in Deutschland einen Rentenanspruch erworben haben, stellen Sie den Antrag auf Ihre deutsche Rente beim Versicherungsträger des anderen Landes. Dieser wird ihn dann an die Deutsche Rentenversicherung weiterleiten. Den für Sie zuständigen ausländischen Versicherungsträger finden Sie auf deutsche-rentenversicherung.de. Wenn Sie dauerhaft (d.h. mehr als sechs Monate) außerhalb der EU wohnen, wird Ihre deutsche Rente in der Regel gekürzt. Lassen Sie sich dazu unbedingt vor Ihrem Umzug von einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder unter der Hotline 0800-10004800 kostenlos auf Deutsch beraten.

Um sicherzugehen, dass Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, sollten Sie Ihren Antrag mindestens drei Monate vorher stellen. Das können Sie online auf deutsche-rentenversicherung.de oder per Brief machen. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vor Ort können Ihnen beim Ausfüllen des Antrags helfen. Mit dem Antrag müssen Sie folgendes mitschicken:

  • ein Personaldokument (z.B. Ihren Ausweis oder Pass)
  • Ihre Rentenversicherungsnummer
  • den Namen Ihrer Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer
  • Nachweise über Berufsausbildungen
  • Ihre Bankverbindung

Falls Sie Kinder haben, müssen Sie außerdem die Geburtsurkunden Ihrer Kinder mitschicken. Beim Ausfüllen des Antrags ist es wichtig, dass Sie alle Versicherungszeiten in allen EU- und Abkommensstaaten angeben.

Bitte beachten Sie: Falls Sie Ihren Rentenantrag zu spät gestellt haben oder die Bearbeitung länger dauert, kann Ihre Rente bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden.

Was ist die Rentenversicherungsnummer?

ie Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist eine zwölfstellige Zahl, die ein Leben lang gilt. In Deutschland geborene Babys erhalten diese Nummer seit 2005 mit der Geburt. Andere Personen erhalten die Nummer, wenn sie ihren ersten sozialversicherungspflichtigen Job beginnen oder wenn sie erstmals durch das Jobcenter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet werden.

Sie finden Ihre Rentenversicherungsnummer auf Ihrem Sozialversicherungsausweis sowie auf Briefen der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie Ihre Nummer nicht mehr finden können, können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen. Die Deutsche Rentenversicherung erreichen Sie kostenlos unter der Telefonnummer 0800-10004800. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen Deutsch.

Zählen auch Zeiten, die ich im Ausland gearbeitet habe?

Die Zeiten, die Sie im Ausland gearbeitet haben, werden unter bestimmten Umständen als Versicherungszeiten für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit angerechnet. Sie erhalten aber in der Regel keine Gesamtrente, sondern jedes Land zahlt Ihnen die Rente, die Sie sich dort erarbeitet haben. Sie können also gegebenenfalls mehrere Renten aus verschiedenen Ländern bekommen.

Für die Anrechnung von Mindestversicherungszeiten muss das andere Land ein EU-Mitgliedstaat (inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sein oder aber ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben. Diese Länder nennt man „Abkommensstaaten“. Auf deutsche-rentenversicherung.de finden Sie eine aktuelle Liste aller Abkommensstaaten.

Bitte beachten Sie: Für jedes Land, in dem Sie einen Rentenanspruch erworben haben, gelten das dort gültige Renteneintrittsalter und die dort gültigen Regelungen.

Kann ich als Rentner*in nebenbei arbeiten?

Ja. Sie dürfen als Rentner*in so viel arbeiten wie Sie möchten. Alle Regeln bezüglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben gelten auch für Renter*innen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Steuererklärung". Da Sie bereits Rente beziehen, müssen Sie für Ihr jetzt erwirtschaftetes Einkommen keine Rentenversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Sie haben aber die Möglichkeit freiwillig auch hierfür noch Beiträge zu bezahlen, um so Ihren Rentenanspruch für die Zukunft zu erhöhen.

Liegt Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag, müssen Sie Ihre Rente versteuern. Der Grundfreibetrag meint, dass wenn Ihre Rente und ihr Einkommen zusammengerechnet eine bestimmte Grenze übersteigt, Sie Steuern zahlen müssen. Dieser Grundfreibetrag wurde zum Januar 2023 um 561 Euro angehoben. Jetzt liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro pro Jahr, wenn Sie ledig sind und bei 21.816 Euro pro Jahr, für Ehepartner*innen wenn Sie verheiratet sind.

Neu bei Frührente (Vorruhestand): Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen, können Sie jetzt auch so viel wie sie in der Lage sind hinzuverdienen. Ihre Rente wird nicht gekürzt. Bis zum 31. Dezember 2022 galt für Frührentner*innen: Wenn Sie mehr als 46.060 Euro pro Jahr verdient haben, wurde Ihnen die Rente gekürzt. gab es für Rentner*innen im vorzeitigen Ruhestand noch eine Hinzuverdienstgrenze. Diese besagte, dass Ihr Einkommen eine bestimmte Summe nicht überschreiten durfte. Diese Hinzuverdienstgrenze wurde für Frührentner*innen wurde zum Januar 2023 abgeschafft. Mehr zum Thema Vorruhestand erfahren Sie unter deutsche-anwaltshotline.de.

Bitte beachten Sie: Bei der Erwerbsminderungsrente besteht weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze. Diese wurde im Januar 2023 jedoch deutlich angehoben.  Wenn Sie die Grenze überschreiten, wird Ihnen Ihre Rente gekürzt. Erwerbsminderungsrente bekommen Sie dann, wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr arbeiten oder nur wenige Stunden am Tag arbeiten können. Bei der Erwerbsminderungsrente bestehen weiterhin eine Grenze. Erwerbsminderungsrente bekommen Sie dann, wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr arbeiten können oder nur wenige Stunden am Tag arbeiten können. Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen (Vorruhestand), dürfen Sie nur einen bestimmten Betrag pro Jahr ohne Abzüge hinzuverdienen. Ansonsten wird Ihnen Ihre Rente gekürzt. Aber diese Grenze wurde zum Januar 2023 deutlich angehoben. Lesen Sie im Abschnitt „Was kann ich tun, wenn ich schon vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann?“ was damit gemeint ist.

Diese Grenze lag bis Ende 2022 lag die Hinzuverdienstgrenze für die Erwerbsminderungsrente bei 46.060 pro Jahr. Darüber hinaus wurde Ihr zusätzliches Einkommen auf Ihre Rente angerechnet. Mehr zum Thema Vorruhestand erfahren Sie unter deutsche-anwaltshotline.de

Wie bin ich als Rentner*in krankenversichert?

Generell sind Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen, in der sogenannten „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) versichert. Die KVdR wird von den normalen gesetzlichen Krankenkassen (AOK, TK, …) betrieben. Die Beiträge in der KVdR sind aber niedriger. Wenn Sie berufstätig waren und in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens zu 90% gesetzlich versichert waren, sind Sie in der Regel verpflichtet Mitglied in der KVdR zu werden. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie unter bestimmten Umständen freiwillig Mitglied in der KVdR werden. Lassen Sie am besten noch vor Ihrem Renteneintritt prüfen, ob Sie Mitglied in der KVdR werden können. Fragen Sie dazu einfach Ihre Krankenkasse.

Die Beiträge, die Sie für die KVdR bezahlen müssen, richten sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte. Dazu zählen Ihre Rente und weitere Einkünfte wie z.B. ein Nebenjob.

Wenn Sie vorher privat versichert waren, können Sie weiterhin privat versichert bleiben.

Mehr zum Thema Krankenversicherung für Rentner erfahren Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

Muss ich mit Erreichen des Rentenalters in Rente gehen?

ein. Es gibt keine zeitliche Obergrenze, wann Sie in Rente gehen müssen. Sie sind also nicht verpflichtet mit Erreichen des Rentenalters in Rente zu gehen. Wenn Sie länger arbeiten, bekommen Sie später sogar eine höhere Rente. Nicht nur weil Sie länger einzahlen, sondern auch, weil Sie für jeden Monat, den Sie über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten, einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5% erhalten.

Bitte beachten Sie:  Manchmal regelt Ihr Arbeitsvertrag oder der für Sie geltende Tarifvertrag, dass Ihr Arbeitsvertrag automatisch mit dem Erreichen des für Sie geltenden Rentenalters endet. Wenn das nicht so ist, gibt es keinen automatischen Renteneintritt für Sie. Wenn Sie in diesem Fall trotzdem in Rente gehen möchten, müssen Sie Ihren Job ganz normal unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist kündigen. Erst dann können Sie in Rente gehen. Es ist auch nicht erlaubt, dass Ihr Arbeitgeber Sie kündigt, weil Sie das Rentenalter erreicht haben.

Wie wird die Rente berechnet?

Für die Höhe Ihrer Rente sind Ihre Beitragszeiten und die Höhe Ihres Einkommens entscheidend. Umso länger Sie eingezahlt haben und umso höher Ihr Einkommen war, desto höher wird Ihre Rente sein.

Beitragszeiten sind Zeiten, in denen Sie Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben sowie sogenannte beitragsfreie Zeiten. Beitragsfreie Zeiten sind z.B. Monate bzw. Jahre, die Sie mit der Kindererziehung, mit der Pflege eines Angehörigen, im Mutterschutz, in der Rehabilitation nach einer Krankheit oder in Ausbildung (Schule, Studium) verbracht haben.

Woher weiß ich, wie viel Rente ich später von der gesetzlichen Rentenversicherung bekomme?

Diese Information finden Sie auf Ihrer jährlichen Renteninformation. Dort steht, wie viel Sie bisher eingezahlt haben und wie hoch Ihre Rente beim regulären Renteneintritt sein würde, wenn Sie weiterhin das gleiche Einkommen haben. Sie finden dort auch weitere Informationen wie z.B. die Information, ab wann Sie regulär in Rente gehen können.

Die jährliche Renteninformation erhalten Sie automatisch jedes Jahr, wenn Sie mindestens 26 Jahre alt sind und seit mindestens fünf Jahren Beiträge bezahlt haben. Wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind, erhalten Sie stattdessen alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft. Darüber hinaus hat jeder Versicherte das Recht die Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. Das können Sie auf Deutsch auf deutsche-rentenversicherung.de machen.

Wenn Sie Fehler in Ihrer Renteninformation oder Rentenauskunft finden, können Sie sich jederzeit an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Fehler können z.B. passieren, indem beitragsfreie Zeiten fälschlicherweise nicht berücksichtigt wurden. Es ist sinnvoll, dass Sie Ihr Rentenkonto bereits vor dem Renteneintritt klären. Dann haben Sie ausreichend Zeit möglicherweise fehlende Nachweise über Beitragszeiten oder beitragsfreie Zeiten nachzureichen.

Meine Rente reicht aufgrund der hohen Preise nicht mehr zum Leben aus. Kann ich Hilfe bekommen?

Wenn Ihre Rente nicht reicht, damit Sie für sich sorgen können, haben Sie eventuell Anspruch auf die sogenannte „Grundsicherung“. Die Grundsicherung ist ähnlich wie die Sozialhilfe ein Zuschuss zu Ihrem monatlichen Einkommen. Damit sollen Sie Ihre Miete, Ihre Nebenkosten, Ihre Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ihr Essen und Ihre Kleidung bezahlen können.

Sie haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht. Wie alt Sie dafür sein müssen, erfahren Sie im Abschnitt „Habe ich Anspruch auf eine deutsche Rente?“.
  • Ihr monatliches Einkommen beträgt (Stand Februar 2023) insgesamt weniger als 924 Euro.
  • Sie wohnen in Deutschland.
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Wichtig: Wenn Sie Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen Sie keine Grundsicherung.

Die Grundsicherung ist (Stand Oktober 2022) zwischen 402 Euro und 502 Euro hoch. Sie erhalten den Betrag jeden Monat auf Ihr Konto. Bei der Berechnung ist entscheidend:

  • Die Höhe Ihres Vermögens und das Vermögen Ihrer*s Partner*in
  • Die Höhe Ihres Einkommens und das Ihrer*s Partner*in
  • Die Höhe Ihres Bedarfs. Das ist die Summe Ihrer monatlichen Kosten. Das sind zum Beispiel Ihre Miete, die Kosten für Kleider, Essen oder Versicherungen.

Die Grundsicherung beantragen Sie direkt beim Sozialamt an Ihrem Wohnort. Diesen Antrag müssen Sie alle 12 Monate erneuern. Denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Eine rückwirkende Auszahlung der Grundsicherung ist nicht möglich. Mehr zum Thema Grundsicherung erfahren Sie auf deutsche-rentenversicherung.de.

Bitte beachte Sie: Wenn Sie im Jahr 2022 die Grundsicherung bekommen haben, erhalten Sie einmalig 200 Euro. Auch können Sie unter Umständen die Energiepreispauschale bekommen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Hilfe bei steigenden Preisen“.

Was passiert, wenn meine Rente später zu gering zum Leben ist?

Seit Januar 2021 gibt es die sogenannte "Grundrente". Diese können Sie als Rentner*in zusätzlich erhalten, wenn Ihre Rente sehr klein ausfällt. Mit der Grundrente soll verhindert werden, dass Sie in die Altersarmut abrutschen.

Sie haben Anspruch auf die Grundrente, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht. Wie alt Sie dafür sein müssen, erfahren Sie im Abschnitt „Habe ich Anspruch auf eine deutsche Rente?“.
  • Sie haben mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt. Es zählen auch Zeiten, in denen Sie Ihre Kinder zuhause betreut haben oder Angehörige gepflegt haben. Wichtig: Hier werden auch die Zeiten aus Ländern berücksichtigt, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder für die das EU-Recht gilt. Zeiten aus der Türkei und den USA werden nicht mitgerechnet.
  • Sie haben über die Jahre im Durchschnitt wenig verdient. Das sind höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

Die Grundrente erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer normalen Rente. Die Höhe der Grundrente ist abhängig von Ihrem Einkommen und der Dauer und Höhe Ihrer früheren Beitragszahlungen in die Rentenversicherung. Der höchstmögliche Zuschlag liegt aktuell (Stand Oktober 2022) bei etwa 441 Euro im Monat.

Sie müssen die Grundrente nicht extra beantragen. Sie wird automatisch mit Ihrer normalen Rente von der Rentenversicherung an Sie ausgezahlt. Die Rentenversicherung überprüft Ihr Einkommen automatisch mit den Daten Ihres Finanzamtes. Die Grundrente kann auch ins Ausland überwiesen werden. Sie brauchen keinen Wohnsitz in Deutschland.

Die Grundrente wird seit Juli 2021 ausgezahlt. Sie erhalten sie rückwirkend zum 1. Januar 2021. Das heißt, Sie bekommen alles nachgezahlt, was ihnen seit Januar 2021 zusteht. Mehr zur Grundrente finden Sie auf Deutsch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich als Rentner*in eine Niederlassungserlaubnis bekommen?

Eine der Grundvoraussetzungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern können. Das bedeutet, dass Sie keine oder nur geringe Leistungen vom Sozialamt erhalten sollten. Wie viel Prozent Ihres Einkommens vom Sozialamt kommen dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle um Rat, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Rente die sogenannte „Grundsicherung“ erhalten.

Wenn Ihre Rente oder Ihre sonstigen Einkünfte hoch genug sind, damit Sie keinen Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt haben, können Sie die Niederlassungserlaubnis bekommen – sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Niederlassungserlaubnis“.

Was kann ich tun, wenn ich schon vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann?

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr oder nur noch sehr wenig arbeiten können, können Sie die sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ bekommen. Um die Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, müssen Sie in der Regel die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind noch nicht im Rentenalter.
  • Sie können dauerhaft gar nicht mehr oder zumindest weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie sind mindestens seit 5 Jahren versichert und haben mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht mehr in Ihrem gelernten Beruf arbeiten können, aber in einem anderen Beruf arbeitsfähig sind, haben Sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Die Erwerbsminderungsrente beantragen Sie wie die normale Rente bei Ihrer Rentenversicherung. Sie müssen dazu Ihre ärztlichen Atteste vorlegen. Sie können sich bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800-10004800 zu den Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente auf Deutsch beraten lassen. Außerdem kann Ihnen auch eine Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) weiterhelfen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen verschiedene Sprachen. Eine Migrationsberatung in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf.de.

Neu: Die Bei der Erwerbsminderungsrente können Sie bekommen, wenn Siemüssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Diese Hinzuverdienstgrenzen liegen seit dem 1. Januar 2023 höher als vorher. Wenn Sie eine sogenannte volle Erwerbsminderungsrente bekommen, liegt diese Hinzuverdienstgrenze jetzt bei 17.823,75 Euro pro Jahr (Stand 2023). Wenn Sie eine Rente mit teilweiser Erwerbsminderung bekommen, liegt die Hinzuverdienstgrenze nun bei 35.647,50 Euro pro Jahr (Stand 2023).Diese nennt sich Hinzuverdienstgrenze. Wenn Sie teilweise noch arbeiten können, gilt eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro pro Jahr. Wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können, bekommen Sie eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“. Dann gilt eine Hinzuverdienstgrenze von rund 17.820 Euro pro Jahr. Lesen Sie mehr dazu auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Arten der Altersvorsorge gibt es noch?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zusätzlich vorzusorgen. Neben der gesetzlichen Rente gibt es die sogenannte Betriebsrente sowie die Riester- bzw. Rürup-Rente. Außerdem können Sie natürlich auch privat vorsorgen.

  • Die betriebliche Altersvorsorge („Betriebsrente“) ist eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge für Angestellte. Hier sparen Sie einen bestimmten Betrag Ihres Einkommens auf einem speziellen Konto und Ihr Arbeitgeber gibt ebenfalls einen Betrag dazu. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach.
  • Die Riester- und Rürup-Rente sind staatlich geförderte Sparmöglichkeiten, die sich aber nicht für alle lohnen. Bei der Riester-Rente zahlt Ihnen der Staat monatlich einen bestimmten Geldbetrag auf Ihr Rentenkonto, wenn Sie selbst jeden Monat ebenfalls einen bestimmten Betrag einzahlen. Die Riesterrente kann von allen rentenversicherungspflichtigen Personen abgeschlossen werden. Sie lohnt sich vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern. Mehr zum Thema Riester-Rente erfahren Sie auf der Website vzhh.de auf Deutsch. Die Rürup-Rente kann dagegen von Selbständigen und Freiberuflern abgeschlossen werden. Der Vorteil hier ist, dass Ihre hier eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzbar sind. Ob sich die Rürup-Rente für Sie lohnt, kann Ihnen Ihre Steuerberater*in sagen.
  • Bei der privaten Altersvorsorge legen Sie Ihr Geld selbst möglichst gewinnbringend an (z.B. in Aktienfonds oder durch Immobilien) und leben im Alter dann von diesem Geld bzw. den Erträgen.

Welche Art der Altersvorsorge für Sie am sinnvollsten ist, ist abhängig von Ihrem Alter, Ihrem Einkommen, Ihren finanziellen Möglichkeiten, Ihrer familiären Situation und natürlich auch von Ihrer Risikobereitschaft. Für die meisten Menschen ist eine Kombination aus verschiedenen Möglichkeiten am besten. Sie können sich von der Verbraucherzentrale zu diesem Thema beraten lassen.

Wichtig

Seien Sie vorsichtig, wenn Banken oder Versicherungsvertreter Ihnen eine Altersvorsorge verkaufen wollen und lassen Sie sich auf jeden Fall vorher unabhängig von der Verbraucherzentrale beraten. Nicht jede Altersvorsorge ist für jede Person sinnvoll.

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