Registrierung als Asylsuchende*r

Das Bild zeigt, wie eine Person ihren Ringfinger auf ein elektronisches Registriergerät legt.
Aktualisiert 21.04.2023

Wie registriere ich mich?

Alle Geflüchteten, die nach Deutschland kommen und bleiben wollen, müssen sich bei einer deutschen Behörde melden und registrieren. Das nennt man „ein Asylgesuch stellen“. Das Asylgesuch ist noch nicht Teil des Asylverfahrens, sondern der Schritt davor.

Registrierung als Asylsuchende*r

Wo und wie kann ich ein "Asylgesuch stellen"?

Sie können sich bei einer Grenzbehörde, der Polizei, einer Ausländerbehörde, einem Ankunftszentrum oder einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete melden. Es genügt, hier das Wort "Asyl" zu sagen. Dann sind Sie offiziell "Asylsuchende*r". Wenn Sie nicht schon dort sind, werden Sie zu Ihrer ersten Unterkunft gebracht. Es kann auch sein, dass Sie ein Dokument und ein Ticket bekommen und allein zu dieser Erstaufnahmeeinrichtung fahren müssen. Das Dokument heißt "Anlaufbescheinigung".

Wie läuft die Registrierung ab?

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden Sie registriert. Das bedeutet, dass ein Foto von Ihnen gemacht wird und Fingerabdrücke genommen werden. Außerdem werden Sie nach Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum, Ihrem Herkunftsland und vielleicht auch schon nach Ihrem Reiseweg gefragt. Diese Daten werden gespeichert. Nach der Registrierung erhalten Sie einen sogenannten "Ankunftsnachweis". 

Dieser Ankunftsnachweis zeigt allen Behörden, dass Sie sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten dürfen. Der Ankunftsnachweis ist für die erste Zeit eine Art Ausweis. Er ist sehr wichtig. Deswegen müssen Sie ihn immer bei sich tragen. Sobald Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, bekommen Sie dann stattdessen eine "Aufenthaltsgestattung".

Warum muss ich meine Fingerabdrücke abgeben?

Alle Personen, die nach Europa geflohen sind, müssen ihre Fingerabdrücke abgeben. Das ist nötig, damit die sogenannte "Dublin-III-Verordnung" durchgeführt werden kann. Laut dieser Verordnung ist der EU-Mitgliedsstaat, bei dem Sie als erstes Ihre Fingerabdrücke abgegeben haben, für Ihr Asylverfahren zuständig. Falls Sie Ihre Fingerabdrücke in einem anderen europäischen Land abgegeben haben, kann Deutschland Sie in dieses Land schicken. Sie müssen Ihren Asylantrag in der Regel dann dort stellen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Dublin-Verfahren".

Ihre Fingerabdrücke werden im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Das AZR ist eine Datei, die Informationen über Menschen aus dem Ausland enthält, die sich in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Geführt wird es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wenn Sie Ihre Fingerkuppen absichtlich manipulieren, kann Ihr Asylverfahren eingestellt werden. Falls Sie Fingerabdrücke in einem anderen EU-Mitgliedsstaat abgegeben haben, aber nicht dorthin zurückkehren möchten, wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei für Geflüchtete oder eine Beratungsstelle. Denn manchmal gibt es Möglichkeiten, die Rückschiebung zu verhindern. Anwält*innen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung.

Was passiert nach der Registrierung?

Ob Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben können, bei der Sie sich gemeldet haben oder zu der Sie geschickt wurden, ist nicht sicher. Wenn dort ein Platz frei ist und diese Erstaufnahmeeinrichtung für Ihr Herkunftsland zuständig ist, können Sie bleiben. Wenn nicht, werden Sie in eine andere Erstaufnahmeeinrichtung in eine andere deutsche Stadt geschickt. Wer in welche Erstaufnahmeeinrichtung geschickt wird, entscheiden nicht die Mitarbeiter*innen, sondern ein Computersystem, das EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) genannt wird.

Sobald Sie in Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung angekommen sind, erhalten Sie einen Schlafplatz. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen normalerweise nur Geflüchtete, die neu in Deutschland angekommen sind. Nach einigen Wochen oder Monaten werden sie in der Regel in eine andere Unterkunft geschickt. Das kann ein anderes Heim oder eine Wohnung sein. Diese Unterkunft kann auch in einer anderen Stadt in der Nähe sein.

Es ist sehr schwierig, gegen die Entscheidungen über Ihren Wohnort etwas zu machen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Aufenthaltsgestattung".

Woher bekomme ich Essen, Kleidung und Geld?

Sie haben sofort nach der Registrierung Anspruch auf Hilfen vom Staat. Diese Hilfen heißen "Asylbewerberleistungen". Sie bekommen Essen und Trinken, Kleidung und Schuhe, Hygieneartikel und Hausrat direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung. Außerdem erhalten Sie ein so genanntes “Taschengeld”, mit dem Sie z. B. eine SIM-Karte, ein Busticket oder andere Dinge kaufen können.

Wann kann ich meinen Asylantrag stellen?

In manchen Fällen können Sie sofort Ihren Asylantrag stellen. In anderen Fällen müssen Sie auf einen Termin dafür warten. Die Einladung zu diesem Termin erhalten Sie entweder direkt bei der Registrierung oder per Post. Mit dem Asylantrag beginnt Ihr Asylverfahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren".

Wichtig

Wenn Sie umziehen oder in eine andere Unterkunft verlegt werden, müssen Sie Ihre neue Adresse unbedingt der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Wenn Sie das vergessen, bekommen Sie Ihre Post nicht und verpassen vielleicht wichtige Termine oder Fristen.

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