Niederlassungserlaubnis

Das Bild zeigt eine Familie mit Vater, Mutter, Kinder und Großeltern.
Aktualisiert 08.09.2023

Bekomme ich die unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Im Gegensatz zu einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie die Niederlassungserlaubnis also nicht regelmäßig bei der Ausländerbehörde verlängern lassen. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie uneingeschränkt arbeiten.

Um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen, müssen Sie grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich (und Ihre Familie) selbständig sichern. Das bedeutet, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen dürfen.
  • Sie müssen Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
  • Sie müssen mindestens 60 Monate lang Beiträge für die Rentenversicherung bezahlt haben. Die Höhe der Beiträge ist dabei egal. Mehr zum Thema Rentenversicherung erfahren Sie in unserem Kapitel Rentner*in in Deutschland.
  • Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle in der Nähe.
  • Sie müssen eine Arbeitserlaubnis haben.
  • Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Integrationskurse.
  • Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben. Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten spielen in der Regel keine Rolle.

Für einige Personengruppen gibt es jedoch erleichterte Bedingungen für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis.

Achtung!
Am 07. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz im Rahmen der Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland beschlossen. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Erleichterungen, um Deutschland attraktiver für Fachkräfte zu machen. Wann genau die unterschiedlichen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden, ist noch nicht klar. Wenn es soweit ist, werden wir auf unserer Website Updates veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um gut informiert zu sein.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an unsere Community-Plattform “Together in Germany” wenden, unsere Community-Manager*innen werden Ihre Fragen gerne beantworten!

Für wen gibt es erleichterte Bedingungen?

Geflüchtete

Alles rund um die Niederlassungserlaubnis für "Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit subsidiären Schutz und Abschiebungsverbot" finden Sie in unserem Kapitel Niederlassungserlaubnis für Geflüchtete.

Fachkräfte & Forscher*innen

Eine Fachkraft ist eine Person mit einer Arbeit, für die eine Berufsausbildung oder ein Studium notwendig ist. Fachkräfte und Forscher*innen können bereits nach 4 Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Sie müssen nur 48 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie müssen einen Arbeitsplatz haben. Und Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen. Außerdem müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können den Lebensunterhalt für sich (und Ihre Familie) selbständig sichern. Das bedeutet, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen dürfen.
  • Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle in der Nähe.
  • Sie müssen eine Arbeitserlaubnis haben.
  • Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Integrationskurse.
  • Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben. Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten spielen in der Regel keine Rolle.
Absolvent*innen eines Studiums oder einer Ausbildung in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft oder Forscher*in besitzen, sind die Voraussetzungen für Sie auch einfacher. Nach 2 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft oder Forscher*in können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Es genügt, wenn Sie nur 24 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie müssen einen Arbeitslatz haben. Und Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen. Außerdem müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können den Lebensunterhalt für sich (und Ihre Familie) selbständig sichern. Das bedeutet, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen dürfen.
  • Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle in der Nähe.
  • Sie müssen eine Arbeitserlaubnis haben.
  • Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Integrationskurse.
  • Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben. Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten spielen in der Regel keine Rolle.
Selbständige Unternehmer*innen

Wenn Sie ein erfolgreiches Unternehmen in Deutschland führen und Ihren Lebensunterhalt für sich (und Ihre Familie) selbständig sichern können, also kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, können Sie bereits nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Außerdem müssen Sie eine ausreichende Krankenversicherung und eine ausreichende Altersvorsorge haben. Sie dürfen nicht wegen Straftaten verurteilt worden sein.

Beamt*innen

Beamt*innen, die in Deutschland im Öffentlichen Dienst arbeiten, können bereits nach 3 Jahren Aufenthalt die Niederlassungserlaubnis bekommen. Sie müssen auch keine Beiträge für die Rentenversicherung vorweisen. Außerdem müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können den Lebensunterhalt für sich (und Ihre Familie) selbständig sichern. Das bedeutet, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen dürfen.
  • Sie müssen Deutsch auf dem Niveau A2 sprechen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
  • Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle in der Nähe.
  • Sie müssen eine Arbeitserlaubnis haben.
  • Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Integrationskurse.
  • Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben. Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten spielen in der Regel keine Rolle.
Inhaber*innen der Blauen Karte EU

Wenn Sie eine Blaue Karte EU haben, können Sie sehr schnell eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Nach 33 Monaten mit der Blauen Karte EU können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie müssen nur 33 Monate lang Beiträge für die Rentenversicherung bezahlt haben, einen entsprechenden Arbeitsplatz haben und Deutsch auf dem Niveau A1 sprechen. Wenn Sie Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen, können Sie bereits nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Außerdem müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können den Lebensunterhalt für sich (und Ihre Familie) selbständig sichern. Das bedeutet, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen dürfen.
  • Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle in der Nähe.
  • Sie müssen eine Arbeitserlaubnis haben.
  • Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Integrationskurse.
  • Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben. Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten spielen in der Regel keine Rolle.
Familienangehörige einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit

Wenn Sie Familienangehörige*r einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit sind, haben Sie ebenfalls einfachere Voraussetzungen: Sie müssen erst seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben. Außerdem müssen Sie Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und nachweisen, dass Sie mit der Person mit deutscher Staatsbürgerschaft weiterhin zusammenleben. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unseren Kapiteln Heirat / Scheidung und In Deutschland geboren. Außerdem müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können den Lebensunterhalt für sich (und Ihre Familie) selbständig sichern. Das bedeutet, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen dürfen.
  • Sie müssen mindestens 60 Monate lang Beiträge für die Rentenversicherung bezahlt haben. Die Höhe der Beiträge ist dabei egal. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Kapitel Rentner*in in Deutschland.
  • Sie müssen eine Arbeitserlaubnis haben.
  • Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben. Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten spielen in der Regel keine Rolle.
Ehepartner*innen von "ausländischen" Personen mit Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie mit einer Person mit Niederlassungserlaubnis verheiratet sind oder waren, können Sie auch selbst die Niederlassungserlaubnis bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Lebensunterhalt ohne Hilfe des Jobcenters / Sozialamts gesichert ist. Außerdem müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen Deutsch auf dem Niveau A1 sprechen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
  • Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fragen Sie Ihre Sachbearbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle in der Nähe.
  • Sie müssen den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Integrationskurse.
  • Sie dürfen keine größeren Straftaten begangen haben. Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten spielen in der Regel keine Rolle.
Kinder von "ausländischen" Personen

Kinder von "ausländischen" Personen können eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn sie an oder nach ihrem 16. Geburtstag seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Sobald das Kind volljährig ist, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind muss Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und seinen Lebensunterhalt ohne Hilfe des Jobcenters oder Sozialamts sichern. Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium machen, müssen die Sicherung des Lebensunterhalts nicht nachweisen. Das Kind darf nicht wegen einer größeren Straftat verurteilt worden sein.

Was muss ich noch wissen?

Wo kann ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Die Niederlassungserlaubnis müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de. Den für die Beantragung nötigen „Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis“ finden Sie auf der Website Ihrer Ausländerbehörde. Sie müssen den ausgefüllten Antrag, ein biometrisches Passfoto und in der Regel folgende Dokumente per Post an die für Sie zuständige Ausländerbehörde schicken oder vorbeibringen:

  • eine Kopie Ihres Passes
  • eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages, Ihre letzten sechs Gehaltsnachweise und eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie noch immer dort beschäftigt sind. Diese Bestätigung darf nicht älter als 14 Tage sein. Falls Sie selbständig sind: Ihren letzten Steuerbescheid sowie einen von Steuerberater*innen ausgefüllten Prüfungsbericht.
  • eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenkasse, dass Sie dort versichert sind.
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags
  • eine Kopie Ihrer Deutsch-Zertifikate
  • Ihre Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
  • falls Sie Kindergeld, Elterngeld oder ähnliches bekommen: Ihre entsprechenden Bescheide
  • Ihre polizeiliche Anmeldung

Wenn Sie zu einer Gruppe mit erleichterten Voraussetzungen gehören, müssen Sie weniger Dokumente vorlegen. Welche Dokumente Sie benötigen, finden Sie auf dem Antrag.

Die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis kostet Geld.

Sobald die Ausländerbehörde Ihren Antrag geprüft hat, bekommen Sie schriftlich Bescheid.

Kann ich meine Niederlassungserlaubnis wieder verlieren?

Ja, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft, können Sie Ihre Niederlassungserlaubnis verlieren.

  • Wenn Sie länger als sechs Monate nicht in Deutschland sind oder ausreisen, um dauerhaft in einem anderen Land zu leben, erlischt Ihre Niederlassungserlaubnis in der Regel (§ 51 I AufenthG). Das gilt nicht für Menschen mit dem Blauen Pass.  
  • Ihre Niederlassungserlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn Sie sie aufgrund falscher Angaben bekommen haben.
  • Wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind, können Sie ausgewiesen werden. In diesem Fall verlieren Sie auch Ihre Niederlassungserlaubnis.

Wenn die Gefahr besteht, dass Sie Ihre Anerkennung bzw. Ihren Aufenthaltstitel verlieren, lassen Sie sich unbedingt von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten. Hilfe finden Sie zum Beispiel bei der Migrationsberatung für Erwachsene oder dem Jugendmigrationsdienst.

Wo finde ich Beratung & Unterstützung?

Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) oder der Jugendmigrationsdienst (JMD) beraten Sie gern. Die Beratungsstellen des Jugendmigrationsdienstes sind speziell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren. Die Mitarbeiter*innen bei den MBEs und JMDs  sprechen viele Sprachen. Die Beratung ist kostenlos.

Kann ich mit der Niederlassungserlaubnis in einem anderen EU-Land wohnen & arbeiten?

Nein. Dafür gibt es die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Staat zu bekommen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

Wichtig

Kinder können erst ab 16 Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Den Antrag müssen die Eltern oder ein Vormund stellen.

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