Elterngeld

Wie unterstützt der Staat Familien?
Die Kinderbetreuung ist ein großes Thema für alle jungen Eltern. Und es ist in Deutschland nicht immer einfach, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Um junge Familien zu unterstützen, gibt es in Deutschland das sogenannte „Elterngeld“. Elterngeld dient als finanzieller Ausgleich für Eltern, die vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten, um ihre Kinder betreuen zu können. Elterngeld können aber auch Eltern beantragen, die schon vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Hier erfahren Sie, ob und wie Sie Elterngeld bekommen können.
Was muss ich wissen?
Sie können Elterngeld bekommen, wenn
- Sie mit Ihrem Kind in Deutschland zusammenwohnen,
- Sie Ihr Kind selbst betreuen,
- Sie in einem Monat durchschnittlich bis 32 Stunden pro Woche arbeiten (wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist, bis 30 Wochenstunden) und
- Sie eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Arbeitserlaubnis, eine Beschäftigungsduldung oder die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Staatsbürgerschaft der EU (inklusive Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) haben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Absatz 1 mit dem Zusatz „wegen eines Krieges im Heimatland“, §23a, §24 oder §25 Absatz 3 bis 5 AufenthG haben, müssen Sie zusätzlich eine der zwei folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind erwerbstätig, in Elternzeit sind oder bekommen Arbeitslosengeld I oder
- Sie sind seit mindestens 15 Monaten in Deutschland
Arbeit ist keine Voraussetzung für Elterngeld. Elterngeld können Arbeitnehmer*innen, Selbständige, Beamt*innen, Arbeitslose, Studierende, Auszubildende und Personen, die für ihre Familien sorgen beantragen. Aber: Wenn Sie allein mehr als 250.000 Euro pro Jahr oder Sie und der andere Elternteil zusammen mehr als 300.000 Euro pro Jahr verdienen, können Sie kein Elterngeld beantragen.
Die Regelungen zum Elterngeld gelten sowohl für Ihr leibliches Kind als auch für das leibliche Kind Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, Pflegekinder und Adoptivkinder. In besonderen Fällen können Sie auch für Ihr Enkelkind oder ihre Nichten und Neffen Elterngeld bekommen. Das geht aber nur, wenn sich die Eltern des Kindes nicht selbst um das Kind kümmern können.
Wichtig: : Eltern, mit einer Aufenthaltserstattung (im Asylverfahren) erhalten in der Regel kein Elterngeld. Eltern mit einer Duldung (außer Beschäftigungsduldung) erhalten in der Regel auch kein Elterngeld.
Ja. Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Ihr Kind tagsüber in eine Kita geht oder von einer "Tagesmutter" oder einem "Tagesvater" betreut wird. Mehr zum Thema Kinderbetreuung finden Sie in unserem Kapitel „Kita“.
Nein. Elterngeld ist von der Elternzeit unabhängig:
- Wenn Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist, dürfen Sie im Monat durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten,
- Wenn Ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren ist, dürfen Sie im Monat durchschnittlich nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten,
um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Es gibt drei Varianten von Elterngeld: das "Basiselterngeld", das "ElterngeldPlus"und den „Partnerschaftsbonus“.
Beim Basiselterngeld können die Eltern zusammen pro Kind 12 Monate lang Elterngeld bekommen. Wenn Sie sich den Bezug von Basiselterngeld untereinander aufteilen, können Sie zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen. Dabei können Sie die Monate, in denen Sie Elterngeld bekommen, frei untereinander aufteilen. Die einzige Regel ist, dass jedes Elternteil mindestens zwei Monate und höchstens 12 Monate lang Elterngeld in Anspruch nehmen kann. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie 14 Monate Basiselterngeld bekommen.
Beim ElterngeldPlus können die Eltern zusammen pro Kind doppelt so lange – also 24 Monate – Elterngeld bekommen, erhalten dafür aber pro Monat nur die Hälfte des Basiselterngelds. Sie können vier zusätzliche Monate EltergeldPlus bekommen, wenn Sie beide während dieser Zeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie diese vier zusätzlichen Monate ebenfalls bekommen. Die Eltern können auch entscheiden, ob sie einen Elterngeldmonat in zwei Elterngeld-Plus-Monate umwandeln wollen. Das Basiselterngeld kann maximal 14 Monate gezahlt werden, wenn es in Elterngeld Plus umgewandelt wird, kann es maximal 28 Monate gezahlt werden. Die Eltern können selbst entscheiden, ob sie nur das Basiselterngeld oder nur das Elterngeld Plus in Anspruch nehmen wollen, oder ob sie beide Elterngeldarten miteinander kombinieren wollen.
Beim Partnerschaftsbonus handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die Eltern erhalten können, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen und sich die Betreuung des Kindes partnerschaftlich teilen. Der Partnerschaftsbonus kann beantragt werden, wenn beide Elternteile in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Voraussetzung für den Bezug des Partnerschaftsbonus ist, dass beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate hintereinander Elterngeld erhalten und gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten beide Elternteile jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus. Insgesamt können sie also acht Monate länger Elterngeld bekommen.
Ziel des Partnerschaftsbonus ist es, dass sich beide Elternteile gemeinsam um die Betreuung des Kindes kümmern und die Balance zwischen Beruf und Familie besser möglich ist. Durch die zusätzlichen Elterngeldmonate haben sie die Möglichkeit, länger für die Betreuung des Kindes zu Hause zu sein.
Wichtig: Der Partnerschaftsbonus wird nicht automatisch vergeben. Die Eltern müssen einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Teilzeitarbeit in einem bestimmten Stundenumfang.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, melden Sie sich bei der zuständigen Elterngeldstelle und informieren Sie sich über das genaue Antragsverfahren.
Bitte beachten Sie: Sie können diese drei Varianten miteinander kombinieren. Das bedeutet, dass Sie z.B. zunächst sechs Monate Basiselterngeld beziehen und anschließend 12 Monate ElterngeldPlus beziehen können. Sie können die Kombination der Elterngeldvarianten auch nachträglich beantragen. Dazu müssen Sie allerdings einen neuen Antrag stellen.
Wie viel Elterngeld Sie bekommen, ist von Ihrer Lebenssituation und der von Ihnen gewählten Elterngeld-Variante abhängig. Grundsätzlich orientiert sich das Elterngeld an der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, das derjenige Elternteil, der Elterngeld beantragt, vor der Geburt hatte. Von diesem Betrag bekommen Sie zwischen 65% und 100% als Elterngeld ausgezahlt. Umso höher Ihr Einkommen war, desto geringer ist der Prozentsatz. Das bedeutet, dass Sie bei niedrigem Einkommen 100% Ihres Nettoeinkommens bekommen. Wenn Sie viel verdient haben, bekommen Sie 65% Ihres früheren Nettoeinkommens als Elterngeld.
Achtung! Wenn Sie wegen der Corona-Pandemie aktuell Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I bekommen: Diese Monate werden nicht für die Berechnung Ihres Elterngelds berücksichtigt. Ihr Elterngeld reduziert sich also nicht wegen der Kurzarbeit oder wegen des Arbeitslosengelds I.
Für das Elterngeld gibt es Mindest- und Höchstgrenzen. Ihr "Basiselterngeld" wird – abhängig von Ihrem früheren Einkommen - mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich betragen. Beim "ElterngeldPlus" werden Sie mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich bekommen. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, bekommen Sie den Mindestbetrag von 300 bzw. 150 Euro.
Wichtig: Wenn Sie während des Bezugs von Elterngeld arbeiten, wird Ihr Elterngeld entsprechend gekürzt.
Familien mit mehreren kleinen Kindern bekommen einen sogenannten „Geschwisterbonus“. Das ist ein Zuschlag auf das Ihnen zustehende Elterngeld von 10%. Um den Geschwisterbonus zu bekommen, müssen Sie mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren haben. Oder sie erhalten das Geschwisterbonus, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren lebt. Voraussetzung ist, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 festgestellt wurde. Bei einer Mehrlingsgeburt (Zwillinge, Drillinge, …) bekommen Sie außerdem pauschal 300 Euro für jedes weitere Kind.
Mit Hilfe eines Elterngeldrechners können Sie berechnen, welche Variante ("Basiselterngeld", "ElterngeldPlus" und „Partnerschaftsbonus“ oder eine Kombination aus alle drei) für Sie am besten ist und wie viel Elterngeld Sie bekommen können. Auf der Website familienportal.de finden Sie sowohl einen Schnellrechner als auch einen Elterngeldrechner, der Ihnen eine ausführliche Berechnung bietet.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als verheiratetes Paar schon frühzeitig wissen, dass Sie Elterngeld beantragen wollen, sollten Sie eventuell die Steuerklasse wechseln, um Ihr Nettoeinkommen zu erhöhen. Die Person, die hauptsächlich Elterngeld beziehen wird, sollte in die Steuerklasse III wechseln. Dies müssten Sie mindestens sieben Monate vor der Geburt (beim Vater) bzw. vor Beginn des Mutterschutzes (bei der Mutter) machen.
Wichtig: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Deshalb ist es empfehlenswert, jeden Monat einen Teil des Elterngeldes beiseite zu legen, damit die Steuernachzahlung nicht überraschend hoch wird.
Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie auf der Website elterngeld.net. Für den Antrag gibt es ein Formular, das Sie ausfüllen müssen. In Bayern und Sachsen müssen Sie den Antrag digital einreichen. In den anderen Bundesländern schicken Sie den Antrag per Post. Das für Ihr Bundesland gültige Formular sowie die Adresse der für Sie zuständigen Elterngeldstelle finden Sie auf der Website familienportal.de.
Auf dem Formular müssen Sie angeben, welcher Elternteil für welchen Zeitraum Elterngeld beziehen möchte. Die Aufteilung und Zeiträume können Sie danach noch einmal ändern. In besonderen Fällen auch ein weiteres Mal. Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben, sofern Sie verheiratet sind oder sich das Sorgerecht für das Kind teilen.
Bitte beachten Sie: Elterngeld können Sie bis zum 14. Lebensmonat Ihres Kindes beantragen. Es ist besser Elterngeld nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes zu beantragen. Wenn Sie nach Kalendermonaten rechnen, bekommen Sie weniger Geld.
Stellen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig. Eine Auszahlung des Elterngelds kann höchstens drei Monate rückwirkend erfolgen. Wenn Sie Ihren Antrag zu spät stellen, verlieren Sie also möglicherweise Geld.
Für den Antrag benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Ihre Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate oder einen Bescheid vom Jobcenter oder ähnliches
- eine Bestätigung Ihrer Krankenkasse zum Mutterschutzgeld
- eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Elternzeit (falls vorhanden)
- eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschutzgeld (für Mütter, die vor der Geburt gearbeitet haben)
Bitte beachten Sie: Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, müssen Sie das der Elterngeldstelle mitteilen. Wenn Sie z.B. zusätzliches Einkommen haben, sind Sie verpflichtet dies mitzuteilen, da Ihr Einkommen Einfluss auf die Höhe Ihres Elterngelds hat.
Elterngeld wird als Einkommen angerechnet. Das bedeutet, dass Ihr Bürgergeld oder Ihre Sozialhilfe um den Betrag Ihres Elterngelds gekürzt wird. Sie erhalten in diesem Fall also nicht mehr Geld als ohne Bezug von Elterngeld. Nur, wenn Sie vor der Geburt erwerbstätig waren, können Sie einen sogenannten Elterngeldfreibetrag geltend machen. Die Höhe dieses Elterngeldfreibetrags ist abhängig von der Höhe Ihres früheren Einkommens. Mehr dazu erfahren Sie auf familienportal.de.
Wenn Sie bisher in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren, bleiben Sie dort versichert. Sie müssen aber keine Beiträge bezahlen. Außer Sie arbeiten Teilzeit weiter. Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, bleiben Sie dort ebenfalls versichert, müssen aber in der Regel Beiträge bezahlen. Eine Ausnahme gibt es hier nur, wenn Sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen. In diesem Fall müssen Sie dann keine Beiträge bezahlen.
Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, bleiben Sie dort versichert und müssen weiterhin Ihre Beiträge bezahlen.
Die Elterngeldstelle Ihres Bundeslands kann Sie zum Thema Elterngeld beraten. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie auf der Website elterngeld.net. Außerdem können Sie sich auch an eine Migrationsberatung für Erwachsene oder einen Jugendmigrationsdienst wenden. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen viele Sprachen und helfen Ihnen gerne weiter. Eine Migrationsberatung in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website bamf.de. Einen Jugendmigrationsdienst finden Sie auf jugendmigrationsdienste.de.
Wichtig
In Bayern und Sachsen gibt es noch eine weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeit – das sogenannte Familiengeld oder Landeserziehungsgeld. Die Voraussetzungen und Regelungen für den Bezug des Familiengelds bzw. Landeserziehungsgelds sind in den beiden Bundesländern unterschiedlich. Alles Wissenswerte zum bayerischen Familiengeld erfahren Sie auf der Website zbfs.bayern.de. Informationen zum sächsischen Landeserziehungsgeld bekommen Sie auf der Website familie.sachsen.de. In den anderen Bundesländern gibt es kein Landeserziehungsgeld oder Familiengeld.