Wohnen

Aktualisiert 16.08.2023

Was muss ich beachten?

Eine Wohnung zu finden, ist in vielen deutschen Städten schwierig. Hat man eine Wohnung gefunden, gilt es viele Dinge zu organisieren und zu beachten.

 

Was muss ich wissen?

Wie finde ich einen Stromanbieter?

Strom ist nicht in der Miete enthalten, Sie müssen Strom also zusätzlich zur Miete bezahlen. Um die Anmeldung bei einem Stromanbieter müssen Sie sich selbst kümmern. Es lohnt sich verschiedene Angebote zu vergleichen und so den für Sie günstigsten Tarif zu finden. Tarifrechner wie z.B. Check24 können hier helfen. Wenn Sie einen Stromanbieter gefunden haben, können Sie sich online anmelden. Der Stromanbieter wird Sie bei der Anmeldung auch nach dem aktuellen Stand Ihres Stromzählers fragen. Diesen Zählerstand finden Sie auf dem Übergabeprotokoll, dass Sie bei der Übergabe vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung bekommen haben.

Wenn Sie mit Gas kochen oder heizen, kann es auch sein, dass Sie sich selbst bei einem Gasanbieter anmelden müssen. Ihr Vermieter wird Sie in diesem Fall darauf hinweisen. Die Anmeldung funktioniert genauso wie beim Strom. Auf Check24 finden Sie einen Tarifrechner für Gasanbieter.

Bitte beachten Sie: Ihr Stromanbieter (und gegebenenfalls auch Ihr Gasanbieter) wird monatlich einen festgelegten Betrag von Ihrem Konto abbuchen. Dabei handelt es sich um einen Schätzwert. Das bedeutet, dass einmal im Jahr Ihr tatsächlicher Stromverbrauch überprüft wird und dann erhalten Sie entweder Geld zurück oder müssen Geld nachzahlen. Je nachdem, ob Sie weniger oder mehr Strom als vermutet, verbraucht haben. Für die Überprüfung Ihres tatsächlichen Verbrauchs wird Sie Ihr Stromversorger kontaktieren und Sie nach dem aktuellen Stand Ihres Stromzählers fragen.

Warum muss ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Jeder Mieter einer Wohnung bekommt irgendwann einen Brief vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit der Aufforderung den Rundfunkbeitrag in Höhe von aktuell 18,36 Euro pro Monat (Stand Juli 2021) zu bezahlen. Dieser Rundfunkbeitrag wird zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, 3Sat, Arte, Kika, Deutschlandradio, …) genutzt. Alle Mieter*innen oder Eigentümer*innen von Wohnungen und Häusern müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen – auch wenn sie diese Sender gar nicht einschalten oder gar keinen Fernseher oder Radio haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Rundfunkbeitrag".

 

Wo finde ich günstige Möbel und Hausrat?

Es gibt in Deutschland viele verschiedene Möbelhäuser unterschiedlicher Preisklassen. Außerdem gibt es in vielen Städten auch sogenannte Sozialkaufhäuser, in denen Menschen mit wenig Geld Möbel, Hausrat und andere Dinge kaufen können. Auf dasoertliche.de können Sie nach einem Sozialkaufhaus in Ihrer Nähe suchen. Zusätzlich können Sie auch auf Flohmärkten und online auf ebay kleinanzeigen und in verschiedenen Verschenk- oder Verkaufsgruppen auf Facebook günstige oder kostenlose Dinge finden.

Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, können Sie zusätzlich Geld für Möbel und andere notwendige Dinge (z.B. eine Waschmaschine) für Ihr neues Zuhause bei Ihren Sachbearbeiter*innen beantragen.

Wie spare ich Heizkosten und vermeide Schimmel?

Schimmel ist schlecht für die Gesundheit und schwer wieder loszuwerden. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung von Schimmel zuständig und muss auch dafür bezahlen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Mieter*innen den Schimmel nicht durch falsches Heizen und Lüften selbst verursacht haben. Viele Mieter*innen versuchen möglichst wenig zu Heizen und zu Lüften und stellen beispielsweise die Heizung auch in der kalten Jahreszeit ab, wenn sie nicht zuhause sind. Dieses Verhalten verursacht allerdings nicht nur Schimmel, sondern führt auch zu höheren Heizkosten, da das Wiederaufheizen eines kalten Raumes mehr Energie verbraucht. Beim Lüften ist es wichtig, die Fenster ca. 5 bis 10 Minuten komplett zu öffnen statt sie nur zu kippen. Durch ein gekipptes Fenster kommt zu wenig frische Luft in die Wohnung. Sie sollten mindestens 3-4 Mal täglich die komplette Wohnung lüften. Vor allem nach dem Duschen, Kochen oder wenn Sie in der Wohnung Wäsche trocknen, sollten Sie direkt lüften. Außerdem sollten Sie unbedingt darauf achten, während des Lüftens die Heizung kurzzeitig auszuschalten. Ansonsten verschwenden Sie viel Heizenergie und müssen entsprechend viel für Ihre Heizung bezahlen. Mehr Informationen zum richtigen Heizen und Lüften finden Sie auf wfd-duesseldorf.de.

Bitte beachten Sie: Falls in Ihrer Miete die Heizkosten enthalten sind, handelt es sich um eine Pauschale. Einmal im Jahr wird überprüft wie viel Heizenergie Sie tatsächlich verbraucht haben. Je nachdem, ob Sie weniger oder mehr Heizenergie als vermutet, verbraucht haben, bekommen Sie entweder Geld zurück oder müssen Geld nachbezahlen. Für die Überprüfung Ihres tatsächlichen Verbrauchs wird Ihr Vermieter in der Regel eine Firma beauftragen, die einen Termin mit Ihnen vereinbart, um Ihren tatsächlichen Verbrauch an Ihren Heizkörpern abzulesen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Heizkostenabrechnung nicht korrekt ist, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Was ist Wohngeld? Und kann ich es bekommen?

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu Ihrer Miete. Das Geld bekommen in der Regel Personen, die mit ihrem Einkommen ihre Miete nicht selbst bezahlen können. Daher erhalten Personen kein Wohngeld, wo der Staat die Miete bereits bezahlt. Das gilt zum Beispiel für Empfänger*innen von Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe oder Erwerbsminderung.

Mit dem neuen Wohngeldgesetz, dem sogenannten „Wohngeld Plus“, können ab 1. Januar 2023 viel mehr Menschen Wohngeld bekommen. Das neue Wohngeld hat sich verdoppelt. Im Durchschnitt von 180 Euro pro Monat auf durchschnittlich 370 Euro. Das liegt zum einen daran, dass die Einkommensgrenze, bis zu der Sie Wohngeld beantragen, können, heraufgesetzt wurde. Das Wohngeld enthält außerdem eine Heizkostenkomponente. Diese wird auf das Wohngeld dazugerechnet. Sie müssen nichts extra beantragen. Dieses Geld hat nichts mit dem Heizkostenzuschuss zu tun. Die Heizkostenzuschüsse I und II sind zeitlich befristet. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel „Hilfe bei steigenden Preisen“.

Bei manchen Wohnungen gilt: Es kommt eine „Klimakomponente“ dazu. Das soll helfen, den klimaneutralen Umbau für Menschen mit geringen Einkommen nicht zum Nachteil werden zu lassen. Das bedeutet, Sie bekommen noch etwas Geld dazu, wenn ihre Miete durch eine klimaneutrale Sanierung teurer geworden ist. In diesem Fall gibt es 40 Cent pro Quadratmeter „Klimakomponente“ zum Wohngeld dazu.


Derzeit (Stand Januar 2023) haben diese Personen Anspruch auf Wohngeld:

  • Menschen, die nicht viel Geld verdienen und ihre Miete bislang komplett selbst bezahlt haben.
  • Rentner*innen
  • Studierende, die kein BAföG bekommen können und nicht bei ihren Eltern wohnen.
  • Auszubildende, die keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommen können und nicht bei ihren Eltern wohnen.
  • Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I
  • Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld

 

Wie viel Geld Sie bekommen, hängt davon ab, wie viele Personen mit Ihnen wohnen. Und von der Höhe Ihres Gehalts und der Höhe Ihrer Miete. Mit dem neuen Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Bauen und Wohnen können Sie den ungefähren Betrag berechnen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Wohngeld bekommen können, stellen Sie trotzdem einen Antrag. Eine Ablehnung hat für Sie keine Nachteile.

Das Wohngeld beantragen Sie bei der zuständigen Behörde in Ihrem Wohnort. Das ist meistens die sogenannte „Wohngeldstelle“. Dort füllen Sie einen Antrag aus. Die richtige Behörde in Ihrer Nähe finden Sie per Internetsuche. Geben Sie in der Suche die Wörter „Wohngeldstelle“ und den Namen Ihres Wohnortes ein. Die Anträge für jedes Bundesland finden Sie auf der Website wohngeld.org. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich. Denn bis Sie Geld bekommen, dauert es oft mehrere Wochen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, erhalten Sie nur in Ausnahmefällen Wohngeld.

Unterstützt mich der Staat finanziell bei den Heizkosten?

Weil die Preise für Gas und Heizöl im Jahr 2022 und auch danach stark gestiegen sind, wird der Staat auch 2023 Menschen mit wenig Geld finanziell unterstützen. Diese staatliche Hilfe heißt, „Heizkostenzuschuss“.

Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Kapital „Hilfen vom Staat“ im Abschnitt Heizkosten.

Ich kann meine Stromrechnung nicht bezahlen. Was tun?

Aufgrund gestiegener Energiepreise gibt es vom Staat verschiedene Hilfen, um die Belastung abzumildern. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel „Hilfe bei steigenden Preisen“ im Abschnitt Strom.

Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, kann Ihnen der Strom abgestellt werden. Das geht aber nicht sofort. Sie müssen mindestens 100 Euro Schulden bei Ihrem Stromversorger haben. Und Ihr Stromversorger kann Ihnen auch nicht einfach so den Strom abstellen. Zuerst muss er Ihnen eine Mahnung schicken. Wenn Sie auch dann nicht bezahlen, muss Ihr Stromversorger eine sogenannte "Sperrandrohung" schicken. Das ist ein Brief mit der Androhung, dass der Strom abgestellt wird. Sie haben dann vier Wochen lang Zeit, zu bezahlen. Wenn Sie auch dann nicht bezahlen, kann Ihr Stromversorger Ihnen den Strom abstellen. Er muss Ihnen aber vorab nochmal einen Brief mit dem konkreten Datum schicken.

Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen können, lassen Sie sich unbedingt so schnell wie möglich von der Verbraucherzentrale beraten. Auf verbraucherzentrale.de können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen. Sie können die Verbraucherzentrale aber auch telefonisch oder per E-Mail erreichen.

In meiner Wohnung ist etwas kaputt. Was kann ich tun?

Wenn z.B. Ihre Heizung nicht mehr funktioniert oder es einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung gibt, sollten Sie sofort Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung informieren. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel auf Ihrem Mietvertrag oder anderen Unterlagen, die Sie beim Einzug bekommen haben. In vielen Häusern finden Sie diese Angaben auch auf einem Schwarzen Brett im Hauseingang. Sie können die Mitteilung über den Schaden telefonisch oder schriftlich machen. In der Regel schickt die Hausverwaltung dann Handwerker*innen vorbei, die den Schaden begutachten und entweder direkt oder später reparieren. Die Kosten dafür muss in der Regel der Vermieter bezahlen. Falls die Hausverwaltung nicht auf Ihre Mitteilung reagiert oder sich weigert den Schaden zu beheben, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale oder eine Beratungsstelle für Mieter (Mieterschutzverein) wenden. In der Regel ist der Vermieter verpflichtet Schäden zu reparieren und eine Beratungsstelle kann Ihnen helfen Ihr Recht einzufordern. Bei den meisten Mieterschutzvereinen müssen Sie Mitglied werden, um die Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Als Mitglied müssen Sie einen kleinen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Auf mieterbund.de finden Sie einen Mieterschutzbund in Ihrer Nähe.

Welche Regeln muss ich beachten?

Jedes Haus hat seine eigene Hausordnung. Wenn Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sind Sie automatisch verpflichtet, die Hausordnung zu beachten. Wenn Sie wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, kann Ihr Vermieter Ihnen kündigen. In den meisten Hausordnungen gibt es z.B. Regelungen zu den Ruhezeiten, zur Tierhaltung, zur Sauberkeit im Treppenhaus oder Hinterhof und zur Mülltrennung. Es ist wichtig, sich an diese Regeln zu halten. So vermeiden Sie Ärger mit Ihren Nachbar*innen und Ihrem Vermieter. Mehr zum Thema Tierhaltung können Sie in unserem Kapitel „Haustiere“ lesen. Alles rund um das Thema Mülltrennung erfahren Sie in unserem Kapitel „Richtig Müll trennen“.

Auch wenn es in Ihrer Hausordnung keine Regelung zu den Ruhezeiten gibt, sollten Sie sich an die üblichen Ruhezeiten halten. Generell gilt die Mittagszeit, die Nacht und der Sonntag als Ruhezeit. Wenn Sie während dieser Zeiten wiederholt zu laut sind, werden Sie sehr wahrscheinlich bald Probleme mit Ihren Nachbar*innen und Ihrem Vermieter bekommen. Ihre Nachbar*innen können bei einer Ruhestörung (z.B. lauter Musik nach 22 Uhr) auch die Polizei rufen.

Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Als Mieter können Sie Ihren Mietvertrag in der Regel jederzeit kündigen, indem Sie Ihren Vermieter drei Monate vor dem gewünschten Vertragsende informieren (“Kündigungsfrist”). Das schriftliche Kündigungsschreiben muss den Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats erreichen, der als erster der drei Monate gezählt werden soll. In manchen Fällen ist die Kündigungsfrist kürzer. Die für Sie geltende Frist finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Auf der Website von Immobilienscout können Sie kostenfrei ein Kündigungsschreiben erstellen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag geschlossen haben, also mit Ihrem Vermieter eine feste Laufzeit Ihres Mietverhältnisses vereinbart haben, können Sie in der Regel nicht vor Ablauf der Laufzeit kündigen.  Viele befristete Mietverträge sind aber rechtlich nicht wirksam. In so einem Fall könnten Sie dann dennoch innerhalb der gesetzlich festlegten Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Ob Ihr befristeter Mietvertrag rechtlich wirksam ist, kann Ihnen die Verbraucherzentrale oder ein Mieterschutzverein sagen. Bei den meisten Mieterschutzvereinen müssen Sie Mitglied werden, um die Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Als Mitglied müssen Sie einen kleinen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Auf mieterbund.de finden Sie einen Mieterschutzbund in Ihrer Nähe.

 

Mein Mietvertrag wurde gekündigt. Was kann ich tun?

Mieter sind in Deutschland gut geschützt. Ihr Vermieter braucht also einen guten Grund, um Ihren Mietvertrag zu kündigen. Unter den folgenden Umständen ist eine Kündigung durch den Vermieter möglich:

  • Ihr Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder seine Familie. Das nennt man „Eigenbedarf“. Das muss er Ihnen allerdings beweisen und wenn Sie gute Gründe für Ihren Verbleib in der Wohnung (z.B. eine schwere Krankheit) haben, kann Ihnen Ihr Vermieter in der Regel nicht kündigen. Wenn Sie die Wohnung tatsächlich verlassen müssen, muss Ihr Vermieter Ihnen ausreichend Zeit geben, nach einer Wohnung zu suchen. Wie viel Zeit er Ihnen geben muss, hängt von der bisherigen Dauer Ihres Mietverhältnisses ab.
  • Ihr Vermieter möchte das Haus abreißen. In diesem Fall muss Ihr Vermieter Ihnen aber ausreichend Zeit geben, nach einer Wohnung zu suchen. Wie viel Zeit er Ihnen geben muss, hängt von der bisherigen Dauer Ihres Mietverhältnisses ab.
  • Sie haben zwei Monate lang Ihre Miete nicht bezahlt. In diesem Fall ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Das heißt, dass Ihr Vermieter verlangen kann, dass Sie die Wohnung sofort verlassen müssen.
  • Sie haben wiederholt den Hausfrieden gestört, also z.B. Nachbar*innen belästigt oder beleidigt. In diesem Fall muss Ihr Vermieter Sie zunächst offiziell abmahnen. Wenn Sie dann nochmal Probleme machen, kann er Ihnen fristlos kündigen.
  • Sie haben Ihre Wohnung unerlaubt untervermietet und Ihr Vermieter kann das beweisen. In diesem Fall ist ebenfalls eine fristlose Kündigung möglich.

Wenn Ihr Vermieter Ihren Mietvertrag kündigt, lassen Sie sich auf jeden Fall bei einer Beratungsstelle für Mieter*innen beraten. Viele Kündigungen sind nicht rechtens und Sie dürfen sich rechtlich dagegen wehren. Sie können sich bei der Verbraucherzentrale melden oder einem Mieterschutzbund oder Mieterverein beitreten. Bei diesen Vereinigungen für den Schutz von Mietern müssen Sie in der Regel Mitglied werden und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag (ca. 50€) bezahlen, dafür bekommen Sie aber eine umfassende Beratung und rechtlichen Beistand. Auf mieterbund.de finden Sie einen Mieterschutzbund in Ihrer Nähe. 

Wo finde ich Beratung & Unterstützung?

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter oder Ihren Nachbar*innen haben, können Sie sich bei einem Mieterschutzbund oder Mieterverein beraten lassen. Bei diesen Vereinigungen für den Schutz von Mietern müssen Sie in der Regel Mitglied werden und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag (ca. 50€) bezahlen, dafür bekommen Sie aber eine umfassende Beratung und rechtlichen Beistand. Auf mieterbund.de finden Sie einen Mieterschutzbund in Ihrer Nähe.

Wenn Sie von Ihrem Vermieter oder Ihren Nachbar*innen diskriminiert werden, können Sie sich außerdem auch an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf antidiskriminierungsstelle.de. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Kapitel "Diskriminierung".

Wichtig

Mieter*innen in Deutschland sind rechtlich gut geschützt. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Mieter*innen. Diese speziellen Beratungsstellen heißen meistens Mieterschutzbund oder Mieterverein. Die Mitarbeiter*innen dort helfen Ihnen bei allen Schwierigkeiten und unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit dem Vermieter.

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