Coronavirus - Informationen für Geflüchtete

Menschen mit medizinischen Masken sitzen in einem Warteraum
Aktualisiert 07.05.2023

Was muss ich wissen?

Das Coronavirus hat immer noch viele Auswirkungen im öffentlichen Leben zur Folge. Das betrifft auch Regeln, die für Geflüchtete wichtig sind. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um Ihren Asylantrag, Ihr Dublin-Verfahren oder Ihren Antrag auf Familiennachzug während der Corona-Pandemie.

Generelle Informationen über Behörden und andere Fragen rund um das öffentliche Leben finden Sie in unserem Kapitel "Coronavirus – Öffentliches Leben".

Was muss ich wissen?

Welche Maßnahmen werden in Gemeinschaftsunterkünften getroffen?

Leider gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen für das Leben in Gemeinschaftsunterkünften. Wie es in Ihrer Unterkunft geregelt ist, erfahren Sie von Ihrer Heimleitung. Wenn es in Ihrer Unterkunft zu massiven Problemen kommt, wenden Sie sich an den Flüchtlingsrat. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie auf fluechtlingsrat.de.

Kann ich mich ohne Krankenversicherung impfen lassen?

Ja, Sie können sich in Impfzentren impfen lassen. Dazu benötigen Sie keine Krankenversicherung. Sie können sich dort sogar ohne Ausweis-Papiere impfen lassen – allerdings bekommen Sie dann keinen Impfnachweis. Die Impfung ist kostenlos.

Wenn Sie keine Ausweis-Papiere haben, aber einen Impfnachweis haben möchten, gibt es vor allem in Großstädten die Möglichkeit sich anonym und kostenlos impfen zu lassen. Fragen Sie bei Beratungsstellen für geflüchtete Menschen nach, wo Sie sich impfen lassen können. Sie können hier nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.

Wenn Impf-Kampagnen in Ihrer Gemeinschaftsunterkunft angeboten werden, können Sie sich auch dort impfen lassen.

Bitte beachten Sie: Zum Impftermin müssen Sie die ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungserklärung mitbringen. Hier finden Sie die Unterlagen für die Impfstoffe von Moderna und Biontech in verschiedenen Sprachen. Und hier gibt es die Unterlagen für AstraZeneca und Johnson&Johnson.

Finden weiterhin Abschiebungen statt?

Aktuell finden trotz weltweiter Corona-Pandemie Abschiebungen statt. Ob eine Abschiebung möglich ist, hängt von existierenden Flugverbindungen und Einreise-/Quarantänebeschränkungen ab. Auch Dublin-Abschiebungen sind möglich und werden aktuell durchgeführt. Falls Sie Angst haben, dass Sie betroffen sein könnten, wenden Sie sich an die Hotline von Pro Asyl, Ihren Flüchtlingsrat oder Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Kapitel "Abschiebung".

Was passiert mit meinem Dublin-Verfahren?

Wegen der Corona-Pandemie gab es im Jahr 2020 einige Monate lang keine Dublin-Abschiebungen in andere europäische Länder. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war bisher der Meinung, dass die Überstellungsfristen während der Corona-Pandemie pausieren, also nachher fortgeführt werden. Das war rechtlich umstritten. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch verschiedene Gerichte haben geurteilt, dass die Überstellungsfristen auch während der Corona-Pandemie weitergelaufen sind.

Anfang August 2020 hat das BAMF entschieden, dass Personen, deren Überstellungsfrist im Jahr 2020 während der Corona-Pandemie abgelaufen ist UND die nicht gegen den Dublin-Bescheid klagen, in Deutschland einen Asylantrag stellen dürfen. Diese Personen werden also nicht in das andere EU-Land abgeschoben.

Menschen, die aktuell gegen den Dublin-Bescheid klagen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.  Mehr zum Thema Dublin-Verfahren und Ihren Möglichkeiten, erfahren Sie in unserem Kapitel "Dublin-Verfahren".

Wenn Sie in einem Dublin-Verfahren sind, lassen Sie sich unbedingt von einer Anwaltskanzlei oder einer Beratungsstelle beraten. Fragen Sie den Flüchtlingsrat in Ihrem Bundesland oder Pro Asyl nach Hilfe bei der Suche nach einer Anwaltskanzlei oder einer Beratungsstelle.

Kann ich einen Asylantrag stellen?

Ja. Sie können einen Asylantrag in der für Sie zuständigen Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stellen. Dort müssen alle Personen Masken tragen und auf den Mindestabstand achten. In einigen Außenstellen kann es passieren, dass eine persönliche Antragsstellung nicht möglich ist. In diesem Fall können Sie Ihren Asylantrag schriftlich stellen.

Sobald Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung registriert sind, bekommen Sie einen Ankunftsnachweis und eine Einladung zur für Sie zuständigen Außenstelle bzw. – falls Sie Ihren Asylantrag schriftlich stellen müssen - ein Asylantrags-Formular. Dieses Formular müssen Sie ausfüllen und unterschreiben. Es wird dann zusammen mit einer Kopie Ihres Ankunftsnachweises an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschickt. Das BAMF schickt Ihnen dann eine Aufenthaltsgestattung zu. Die Einladung zur Anhörung werden Sie auch mit der Post bekommen. Mehr dazu erfahren Sie auf bamf.de. Mehr zum Thema Asylantrag und Anhörung finden Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren".

Wie kann ich meine Duldung verlängern lassen?

Wenn Ihre Duldung abläuft, müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Dafür brauchen Sie einen Termin. Schauen Sie auf der Website der für Sie zuständigen Ausländerbehörde nach, wie Sie einen Termin vereinbaren. Oft geht das online. Wenn Ihre Ausländerbehörde nur eingeschränkt geöffnet hat, schauen Sie auf der Website, ob es ein Online-Formular gibt. Wenn Sie kein Online-Formular finden: Rufen Sie dort an oder schreiben Sie eine E-Mail mit allen wichtigen Daten (Name, Geburtsdatum, etc.)  und bitten um eine Verlängerung. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf webgis.bamf.de.

Die Ausländerbehörde wird Ihnen zunächst eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung" mit der Post schicken. Damit bleibt Ihre Duldung erstmal gültig. Falls Sie Probleme mit der Fiktionsbescheinigung haben oder gar keine Bescheinigung erhalten, lassen Sie sich unbedingt von einer Beratungsstelle für Geflüchtete beraten. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über unserer Lokale Suche.

Mehr zum Thema Duldung erfahren Sie in unserem Kapitel "Duldung".

Wird mein Antrag auf Familiennachzug (weiter) bearbeitet?

Viele Botschaften arbeiten wieder normal. Kontrollieren Sie aber nach wie vor die Website der für Sie zuständigen deutschen Botschaft regelmäßig auf Neuigkeiten. Wenn die Verzögerungen zum Ablauf einer Frist führen, Ihre Familie ihr Visum nicht abholen kann oder andere Probleme auftreten, wenden Sie sich an die Mitarbeiter*innen des DRK Suchdienstes oder Ihren Anwalt / Ihre Anwältin.

Bitte beachten Sie: Die gesetzlichen Fristen gelten weiterhin. Das bedeutet, dass Sie trotz der Corona-Krise die gesetzlichen Fristen einhalten müssen. Mehr zu den gesetzlichen Fristen erfahren Sie in unserem Kapitel "Familiennachzug".  Die fristwahrende Anzeige bei der Ausländerbehörde können Sie online auf fap.diplo.de stellen. Den Antrag, den Ihre Familie in der zuständigen Botschaft stellen muss, kann sie schriftlich per Fax an die Botschaft schicken. Die Sendebestätigung bitte unbedingt aufheben.

Wenn Ihre Familie ihr Visum schon hat und das Visum noch gültig ist, darf sie nach Deutschland einreisen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Coronavirus – Öffentliches Leben & Mobilität".

 

Wichtig

Wenn Sie denken, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, rufen Sie Ihren Arzt oder die Nummer 116117 an. Dort wird Ihnen gesagt, was zu tun ist. Gehen Sie auf keinen Fall ohne vorheriges Telefongespräch zum Arzt.

Ein Projekt von:
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert.

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